Zone ZSF E · Lyss

Bern · BFS 306 · Gemeindeprofil · alle 66 Zonen

Die Zone ZSF E in Lyss (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 15 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Lyss, in denen «ZSF E» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 296

1 ecoptima Gemeinde Lyss Änderung ZSF E Schiessanlage „Grüebli" Hardern Baureglementsänderung

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 2BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 294

2 ecoptima Änderung ZSF E Schiessanlage „Grüebli“ Hardern Baureglementsänderung Anhang A2: Besondere Bestimmungen zu ZöN und ZSF A22 Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) A221 Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) Ortsteil Lyss In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen gelten die folgenden Bestimmungen: Einzelne ZSF Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Bezeichnung/Zweck

a)Fahrnisbauten wie Gartenhäuser

III

und andere Kleinbauten

–anrechenbare Gebäudefläche maximal 18.0 m2

–Fh tr:

max. 3.0 m

–Grenzabstand minimal 2.0 m

b)Vereinsbauten

–Fh tr:

max. 3.0 m

–GH:

max. 7.0 m

–Grenzabstand minimal 4.0 m

Ein Fahrnisbau in den Dimensionen wie sie III für die ZSF A gelten. Ein eingeschossiger Vereinsbau mit einer maximalen anrechenbare Gebäudefläche von 50.0 m2 und einem allseitigen Grenzabstand von mindestens 4.0 m.

Überbauung und Gestaltung bestehend.

III Erweiterung des Vereinsgebäudes um maximal 40% unter Einhaltung eines allseitigen Grenzabstands von mindestens 4.0 m.

a)Grünflächenziffer 10% III

b)Einstellhallen und Futterzentrale

–Grenzabstand: min. 5.0 m

–Fh tr:

max. 7.5 m

–GH:

max. 11.5 m

–Gebäudelänge: max. 30.0 m

–GA zu Gebäuden mit Fh tr über 4.0 m: min. 10.0 m

–GA zu Gebäuden mit Fh tr bis 4.0 m: min. 7.5 m

ZSF A /
Familiengärten
ZSF B /

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 294) verbindlich lesbar.

Vereinsgelände ZSF C / Hornussen ZSF D / Kleintierund Pferdehaltung, Fahr- und Reitsport, Hippotherapie Gemeinde Lyss

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 3BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 295

3 ecoptima Änderung ZSF E Schiessanlage „Grüebli“ Hardern Baureglementsänderung

c)Eingeschossige Bauten, Stallungen für Kleintierund Pferdehaltung, Lager, Aufenthalts- und Schulungsräume

–Grenzabstand: min. 5.0 m

–Gebäudehöhe: max. 4.0 m

–Gebäudelänge: max. 15.0 m

–GA zu Gebäuden mit Fh tr

über 4.0 m:

min. 7.5 m

bis 4.0 m:

min. 2.5 m

d)Zwei- bis vierseitig offene Überdachung / Unterstände

–Anbau an Einstellhallen / Futterzentrale und eingeschossige Bauten ohne Anrechnung an die Gebäudelänge zulässig

–Fh tr:

max. 5.5 m

–GH:

max. 10.5 m

–Überdachungslänge: max. 35.0 m

Überbauung und Gestaltung bestehend

IV Erweiterung des Vereinsgebäudes um maximal 40% 70% und Nebenanlagen unter Einhaltung eines allseitigen Grenzabstands von mindestens 4.0 m. Der im kantonalen Inventar bezeichnete Lebensraum ist geschützt. ZSF E / Kleinkaliberschies sstand Schiessanlage «Grüebli» Hardern

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Art. 100BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 233

100 Baureglement (BR)

–Gebäudehöhe: max. 4.0 m

–Gebäudelänge: max. 15.0 m

über 4.0 m:

min. 7.5 m

–GA zu Gebäuden mit GHFh tr bis 4.0 m: min. 2.5 m

d)Zwei- bis vierseitig offene Überdachung / Unterstände

–Anbau an Einstellhallen / Futterzentrale und eingeschossige Bauten ohne Anrechnung an die Gebäudelänge zulässig

–GebäudehöheFh tr: max. 5.5 m

–GH:

max. 10.5 m

–Überdachungslänge: max. 35.0 m

Überbauung und Gestaltung bestehend

IV Erweiterung des Vereinsgebäudes um maximal 40% unter Einhaltung eines allseitigen Grenzabstands von mindestens 4.0 m. Der im kantonalen Inventar bezeichnete Lebensraum ist geschützt. ZSF E / Kleinkaliberschiessstand Gemeinde Lyss

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 15 mArt. 3, S. 2950.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 3, S. 2950.85
Gebäudehöhe≤ 4 mArt. 3, S. 2950.75

Extrahiert aus der BZO Lyss (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZSF E

Was gilt in der Zone ZSF E in Lyss?
Gebäudehöhe ≤ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 15 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Lyss erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZSF E sein?
Laut BZO Lyss: Gebäudehöhe ≤ 4 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZSF E einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Lyss. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Lyss?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Lyss ein?
Baugesuche in Lyss laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Bahnhofstrasse 10, Postfach 368, 3250 Lyss. Ablauf nach der Einreichung →

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