Art. 3 · ecoptima
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 194 · Original-PDF
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Beschlossen durch den Gemeinderat am 14. Mai 2012
Beschlossen durch den Grossen Gemeinderat am 18. Juni 2012
2. öffentliche Auflage Publikation im amtl. Anzeiger vom 12. und 19. Oktober 2012 Publikation im Amtsblatt vom 10. Oktober 2012 Öffentliche Auflage vom 12. Oktober bis 12. November 2012 Einspracheverhandlungen am 13. Dezember 2012 Erledigte Einsprachen 3 Begehbare und gut zugängliche begrünte Dachflächen können wie folgt an die Grünflächen angerechnet
werden:
–wenn begehbar und gut zugänglich 100%
–sonst 50%
–über dem ersten Obergeschoss 50%
fahrbare Aussenräume
3Begehbare und gut zugängliche begrünte Dachflächen können wie folgt an die Grünflächen angerechnet werden:
–wenn begehbar und gut zugänglich 100%
–sonst 50%
–über dem ersten Obergeschoss 50%
4Wasserdurchlässige und begrünte Parkierungsflächen und Wege (Schotterrasen, Rasengittersteine u.ä.) werden zu 50% zu den Grünflächen angerechnet.
5Sofern eine bessere Gesamtlösung nachgewiesen werden kann, können Grünflächen auf Nachbargrundstücken, angerechnet werden. 3 ecoptima OK Attikageschoss Kote von 480.50 m.ü.M. für den höchsten Punkts der Dachkonstruktion erreichen. Für diesen Gebäudeteil darf die BGF GFo um 1850 2'050 m² erhöht werden.
4ES III Lärmempfindlichkeitsstufe 5– Entwickeln eines erfass- und erlebbaren Siedlungsbilds. – – Sichern von zusammenhängenden Grünräumen. – – Gestalten des Zusammenspiels verdichteter und aufgelockerter Räume. – – Gewährleisten einer guten Wohnqualität und bestmöglicher Verhältnisse für attraktive Arbeitsplätze. – – Funktionsgerechtes Gestalten der Bahnhofstrasse, des Bahnhofplatzes sowie der Bahnhofvorfahrt. Gestaltungsgrundsätze 6 –Als Grundlage für die Bearbeitung der Überbauungsordnungen über das Bahnhof-
gebiet erlässt hat der Gemeinderat einen Richtplan erlassen. Dieser umfasst
nebst der ZPP «ESP Bahnhofgebiet» auch die angrenzenden Gebiete entlang der
Bielstrasse, der Bürenstrasse und des Unterfeldweges sowie das Gebiet zwi-
schen Bielstrasse und Bahnlinie am Lyssbach. Richtplan «Bahnhofgebiet» 3 ecoptima Änderung ZöN Nr. 22 «Wannersmatt» (Padel-Anlage) Ü be r ba u u ngsvorsch riften Genehmigungsvermerke Publikation im amtlichen Anzeiger vom 21. August 2020 Öffentliche Auflage vom 21. Aug. bis 22. Sept. 2020 Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen 3 ecoptima BRÄ zur UeO Nr. B13 «Bahnhof Busswil (West)» Baureglementsänderung
Änderung d Art. 44 e s Bau reglem ents fü r den Ortsteil Buss wil Besondere Bestimmungen Die Kosten für die Ausarbei- tung der Überbauungs- ordnung und für die arealin- terne Erschliessung gehen zulasten der Grundeigen- tümer. rdnung und für die arealin- rne Erschliessung gehen ulasten der Grundeigen- mer.
ES nach LSV ES III Gestaltungs- und Er- schliessungsgrundsät- ze 1 Dem Lärmschutz der hinterliegenden Wohn- quartiere ist besondere Bedeutung zu schenken. 2 Der Bahnhofsplatz soll gestalterisch und funktio- nal aufgewertet werden. 3 Die Bauten und Frei- räume auf dem Bahn- hofsareal sind räumlich aufeinander abzustim- men. 4 Es sind eine gute Wohn- qualität und bestmögliche Verhältnisse für attraktive Arbeitsplätze zu gewähr- leisten 5 Eine Abweichung von Art. 36 Abs. 2 zur Gestal- tung von Attikageschos- sen ist zulässig. Mass der Nutzung Die max. Ge- baudehöhe Fassadenhöhe traufseitig beträgt: a. westlich der Geleiseanlage 10.0 m, b. östlich der Geleiseanlage 10.0 m Die max. Ge- samthöhe beträgt: a. westlich der Geleiseanlage 14.0 m, b. östlich der Geleiseanlage 14.0 m Art der Nutzung 1 Die ZPP2 ist eine Wohn- und Gewer- bezone im Sinne von Art. 40 Abs. 1. 2 Park+Ride-Anlagen und Parkplätze für gewerbliche Nut- zungen sind nur auf der Ostseite der Geleiseanlage zuge- lassen. Planungszweck 1 Die ZPP2 be- zweckt die koordi- nierte Überbauung des Bahnhofareals mit Bauten und Anlagen. 2 Das Bahnhofsa- real ist aufzuwer- ten und seine Funktion als Zent- rum von Busswil zu stärken. 3 Für Bauten und Anlagen des Ei- senbahnbetriebs gilt das Bundes- recht. Gebietsbe- zeichnung ZPP2 "Bahnhof"
Spezialbauzonen Zonen mit Planungspflicht Genehmigungsvermerke Einspracheverhandlungen vom Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Gemeindepräsident Se Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Lyss, Daniel Strub Genehmigt durc as kantonale Amt für Vorprüfung vom 15. Mai 2018 Publikation im amtlichen Anzeiger vom 31. Januar und 7. Februar 2020 Öffentliche Auflage vom 31. Januar bis 2. März 2020 27. April 2020 3 UeO Nr. B11 «Bahnhof Busswil (Ost)» Überbauungsvorschriften A342 ZPP „Bahnhof Busswil“
1Die ZPP «Bahnhof Busswil» bezweckt die koordinierte Überbauung des Bahnhofareals mit Bauten und Anlagen; das Bahnareal ist Aufzuwerten und seine Funktion als Zentrum von Busswil zu stärken; für Bauten und Anlagen des Eisenbahnbetriebs gilt das Bundesrecht. Planungszweck
2Mischnutzung im Sinne von Art. 211 Abs. 3 BR. Park+Ride-Anlagen für Parkplätze für gewerbliche Nutzungen sind nur auf der Ostseite der Geleiseanlage zugelassen. Art der Nutzung
3Die max. Fassadenhöhe traufseitig beträgt: westlich der Geleiseanlage: 10 m östlich der Geleiseanlage: 10 m Die max. Gesamthöhe beträgt: Mass der Nutzung westlich der Geleiseanlage: 14 m östlich der Geleiseanlage: 14 m
4ES III Lärmempfindlichkeitsstufe 3 ecoptima Änderung ZSF E Schiessanlage „Grüebli“ Hardern Baureglementsänderung
c)Eingeschossige Bauten, Stallungen für Kleintierund Pferdehaltung, Lager, Aufenthalts- und Schulungsräume
–Grenzabstand: min. 5.0 m
–Gebäudehöhe: max. 4.0 m
–Gebäudelänge: max. 15.0 m
–GA zu Gebäuden mit Fh tr
über 4.0 m:
min. 7.5 m
bis 4.0 m:
min. 2.5 m
d)Zwei- bis vierseitig offene Überdachung / Unterstände
–Anbau an Einstellhallen / Futterzentrale und eingeschossige Bauten ohne Anrechnung an die Gebäudelänge zulässig
–Fh tr:
max. 5.5 m
–GH:
max. 10.5 m
–Überdachungslänge: max. 35.0 m
Überbauung und Gestaltung bestehend
IV Erweiterung des Vereinsgebäudes um maximal 40% 70% und Nebenanlagen unter Einhaltung eines allseitigen Grenzabstands von mindestens 4.0 m. Der im kantonalen Inventar bezeichnete Lebensraum ist geschützt. ZSF E / Kleinkaliberschies sstand Schiessanlage «Grüebli» Hardern
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.