Zone 0.45 · Lyss

Bern · BFS 306 · Gemeindeprofil · alle 66 Zonen

Die Zone 0.45 in Lyss (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Lyss, in denen «0.45» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 0.45BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 146

0.45

5 m 10 m 7.5 m 11.5 m 35 m – 0.55 – –

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Art. 125BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 258

125 Baureglement (BR) 3 – gesamter Wirkungsbereich: minimale AZ GFZo 0.40 0.45

–Bereich A: maximale AZ GFZo 0.55 0.61; maximale Mass der Nutzung Bereich A: maximale AZ GFZo 0.55 0.61 ; maximale Fassadenhöhe traufseitig maximale Gesamthöhe 11.0 m AZ GFZo 0.40 0.45 Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig ximale Gesamthöhe 8.0 m Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig 4.0 m, maximale Gesamthöhe 8.0 m

4ES II

5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete festzulegen.

–Die Dachformen sind unter Berücksichtigung der Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze angrenzenden Gebiete festzulegen. Im Bereich A sind Sattel- oder Flachdächer zulässig, im Bereich B sind die Bauten mit Flachdächern zu gestalten.

–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass der Verlauf des gewachsenen Terrains möglichst unverändert bleibt und der erforderlichen Retention Rechnung getragen wird.

–Der arealquerende Heilbach ist in die Überbauung einzubeziehen. A34 Zonen mit Planungspflicht (ZPP) Ortsteil Busswil A341 ZPP 1 «Lindenweg Busswil»

1Die ZPP 1 «Lindenweg Busswil» bezweckt

–die Einordnung einer Überbauung in das Orts- und Planungszweck Landschaftsbild;

–den Schutz und die Pflege der Hecke;

–die Sicherstellung des Areals für ein kirchliches Zentrum.

2Der südwestliche Teil desr Beizugsgebietes ZPP ist in einer Tiefe von max. 65 m der öffentlichen Nutzung vorbehalten. Dieser Zone Teil der ZPP dient dem Bau eines kirchlichen Zentrums durch die Kirchgemeinde. Der nordöstliche T …

Bereich A: maximaleAZ GFZo 0.55 0.61; maximale
Fassadenhöhe traufseitigmaximale Gesamt-
höhe 11.0 m

Tabelle von S. 258 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 129BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 262

129 Baureglement (BR)

–Es gilt die Überbauungsordnung «Zentrum» vom Besondere Bestimmungen Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 1.3.1995.

–Die Kosten für die Änderungen oder die Totalrevision der Überbauungsordnung sowie die Kosten für die arealinterne Erschliessung gehen vollumfänglich zulasten der Grundeigentümer.

–Das Verfahren richtet sich nach Art. 92 ff. BauG, A345 ZPP 5 «Nielacker Busswil»

1Die ZPP 5 «Nielacker Busswil» bezweckt im Gebiet Nielacker wird die Realisierung einer Wohnüberbauung mittels freistehender oder zusammengebauter Einfamilienhäuser angestrebt;

–Der bestehende Überbauungsplan «Nielacker», Planungszweck von der Baudirektion am 22.10.1980 genehmigt, entspricht dem Planungszweck und den ortsplanerischen Grundsätzen.

2Die ZPP 5 ist eine Wohnzone Wohnen im Sinne von Art. 211 Abs. 2 BR wobei nur Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen sind, die keinen zusätzlichen Motorfahrzeugverkehr verursachen.

3 – Ausnützungsziffer GFZo maximal 0.45 0.5

–Maximale Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig Art der Nutzung Ausnützungsziffer GFZo maximal 0.45 0.5

Maximale Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig 7 m, maximale Gesamthöhe: 11 m Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig

maximale Gesamthöhe: 11 m Mass der Nutzung 7 m, maximale Gesamthöhe: 11 m

4ES II

5 – Die Erschliessungsstrassen sind als Wohnstrassen auszugestalten.

–In der Mitte des Quartiers ist ein öffentlicher Platz Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze mit einer Fläche von rund 60 m2 als Verkehrs- und Spielfläc …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 0.45, S. 1460.40
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 0.45, S. 1460.40
Gebäudehöhe≤ 11.5 mArt. 0.45, S. 1460.40
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 0.45, S. 1460.40

Extrahiert aus der BZO Lyss (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone 0.45

Was gilt in der Zone 0.45 in Lyss?
Gebäudehöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Lyss erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone 0.45 sein?
Laut BZO Lyss: Gebäudehöhe ≤ 11.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone 0.45 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Lyss. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Lyss?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Lyss ein?
Baugesuche in Lyss laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Bahnhofstrasse 10, Postfach 368, 3250 Lyss. Ablauf nach der Einreichung →

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