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BZO Rorbas

BZO Rorbas · Zürich · Stand 2017-10-04 · BZO-Index · Original-PDF

120 von 120 Artikeln
  1. ZONENORDNUNG
  2. Art. 1.1EinteilungS. 3
  3. Art. 1.2Massgebende PläneS. 4
  4. ZONENVORSCHRIFTEN
  5. Art. 2.1Kernzone KS. 4
  6. Art. 2.2WohnzonenS. 9
  7. Art. 2.3Wohn- und GewerbezoneS. 11
  8. Art. 2.4GewerbezoneS. 12
  9. Art. 2.5Zone für öffentliche Bauten und AnlagenS. 13
  10. Art. 2.6ErholungszonenS. 13
  11. Art. 2.7FreihaltezonenS. 14
  12. WEITERE BESTIMMUNGEN
  13. Art. 3.1Besondere AbständeS. 14
  14. Art. 3.2FahrzeugabstellplätzeS. 14
  15. Art. 3.3TerrainveränderungenS. 16
  16. Art. 3.4Spiel- und RuheflächenS. 16
  17. Art. 3.5Besondere AbstellflächenS. 17
  18. Art. 3.6EnergieS. 17
  19. INKRAFTTRETEN
  20. Weitere Bestimmungen im Text
  21. Art. 1ZONENORDNUNGS. 3
  22. Art. 1.00—S. 6
  23. Art. 1.2Massgebende PläneS. 4
  24. Art. 2ZONENVORSCHRIFTENS. 4
  25. Art. 2.1.1Ziel und ZweckS. 4
  26. Art. 2.1.2Allgemeine BauvorschriftenS. 4
  27. Art. 2.1.2.1Die im Kernzonenplan schwarz eingetragenen GebäudeS. 4
  28. Art. 2.1.2.2Die im Kernzonenplan schraffiert eingetragenen GebäudeS. 5
  29. Art. 2.1.2.3Die im Kernzonenplan nicht speziell bezeichnetenS. 5
  30. Art. 2.1.3GrundmasseS. 5
  31. Art. 2.1.3.1Für andere Neubauten gelten folgende MasseS. 5
  32. Art. 2.1.3.2Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite, inS. 5
  33. Art. 2.1.4NutzweiseS. 5
  34. Art. 2.1.4.1Zulässig sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, sowie höchstens mässig …S. 5
  35. Art. 2.1.5BauweiseS. 6
  36. Art. 2.1.5.1Die Baubehörde kann den Abstand von Strassen und Wegen für sämtliche Gebäude …S. 6
  37. Art. 2.1.5.2Quergiebel (Querfirst) müssen sich dem HauptdachS. 6
  38. Art. 2.1.5.3Die geschlossene Überbauung ist bis zu einer Gesamtbreite von 20 m und einer …S. 6
  39. Art. 2.1.6GestaltungS. 6
  40. Art. 2.1.6.1Hauptgebäude haben, soweit nicht andere bestehendeS. 6
  41. Art. 2.1.6.2Die Dächer sind in der Regel mit allseitigen VordächernS. 6
  42. Art. 2.1.6.3Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Einzelne, in der Dachfläche liegende …S. 6
  43. Art. 2.1.6.4Sorgfältig gestaltete, vertikale oder horizontale Lichtbänder können zugelassen …S. 6
  44. Art. 2.1.6.5Als Bedachungsmaterial sind braune und rote, unglasierteS. 7
  45. Art. 2.1.6.6Balkone haben sich einwandfrei einzuordnen. LaubenS. 7
  46. Art. 2.1.6.7Bei im Kernzonenplan schwarz markierten und schraffierten Gebäuden sind …S. 7
  47. Art. 2.1.6.8Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss zulässigS. 7
  48. Art. 2.1.6.9Kaminaufbauten sind in einer ortsüblichen Art und WeiseS. 7
  49. Art. 2.1.6.10Materialien und Farben sind dem Ortsbild anzupassenS. 7
  50. Art. 2.1.6.11Die Fenster von schwarz markierten und schraffiertenS. 7
  51. Art. 2.1.6.12Solaranlagen müssen in einer Fläche zusammengefasstS. 7
  52. Art. 2.1.6.13Aussenantennen sind nur gestattet, wenn das InteresseS. 8
  53. Art. 2.1.6.14Die bauliche Umgebungsgestaltung ist bewilligungspflichtigS. 8
  54. Art. 2.1.6.15Veränderungen des gewachsenen Terrains sind auf einS. 8
  55. Art. 2.1.6.16Garagen und Abstellplätze sind möglichst unauffälligS. 8
  56. Art. 2.1.6.17Reklamen und Beschriftungen sind zurückhaltend zuS. 8
  57. Art. 2.1.6.18Bei nachweislich besserer, besonders guter GestaltungS. 8
  58. Art. 2.1.7Bewilligungspflicht bei AbbrüchenS. 8
  59. Art. 2.1.7.1Der Abbruch / Rückbau von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie baulichen …S. 8
  60. Art. 2.1.7.2Eine Abbruchbewilligung wird erteilt, wenn die ErstellungS. 8
  61. Art. 2.1.7.3Bei inventarisierten Objekten gemäss § 203 PBG bedingtS. 8
  62. Art. 2.1.8Bewilligungspflicht bei RenovationenS. 8
  63. Art. 2.1.8.1Aussenrenovationen sind bewilligungspflichtigS. 8
  64. Art. 2.2.1GrundmasseS. 9
  65. Art. 2.2.1.1Grundmasse siehe nachstehende TabelleS. 9
  66. Art. 2.2.1.2Die Gesamtlänge kommt beim Anbau von besonderenS. 9
  67. Art. 2.2.1.3Die Baumassenziffer für Wintergärten kommt für Wintergärten, verglaste Balkone, …S. 9
  68. Art. 2.2.1.4Für den nachträglichen Anbau von behindertengerechtenS. 9
  69. Art. 2.2.1.5Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite inS. 9
  70. Art. 2.2.2NutzweiseS. 9
  71. Art. 2.2.2.1—S. 9
  72. Art. 2.2.3BauweiseS. 10
  73. Art. 2.2.3.1Die Aufteilung der Nutzung auf Voll-, Dach- und Untergeschosse ist im Rahmen …S. 10
  74. Art. 2.2.3.2Die geschlossene Bauweise ist in allen Wohnzonen bisS. 10
  75. Art. 2.2.3.3Bei Gebäudelängen von mehr als 16 m ist der Grundabstand um einen Sechstel der …S. 10
  76. Art. 2.2.3.4Besondere Gebäude fallen bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlags ausser …S. 10
  77. Art. 2.2.3.5Reduziert sich der Gebäudeabstand von HauptgebäudenS. 10
  78. Art. 2.2.3.6Reduziert sich der Gebäudeabstand zwischen Hauptgebäuden auf weniger als 3.5 m, …S. 10
  79. Art. 2.2.4GestaltungS. 10
  80. Art. 2.2.4.1—S. 10
  81. Art. 2.3.1GrundmasseS. 11
  82. Art. 2.3.1.1Grundmasse siehe nachstehende TabelleS. 11
  83. Art. 2.3.1.2Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite, inS. 11
  84. Art. 2.3.2NutzweiseS. 11
  85. Art. 2.3.2.1—S. 11
  86. Art. 2.3.3BauweiseS. 11
  87. Art. 2.3.3.1Die geschlossene Bauweise ist in allen Wohn- und GewerbezonenS. 11
  88. Art. 2.3.3.2Bei Gesamtlängen von mehr als 16 m ist der Grundabstand um einen Sechstel der …S. 12
  89. Art. 2.3.3.3Reduziert sich der Gebäudeabstand zwischen Hauptgebäuden auf weniger als 3.5 m, …S. 12
  90. Art. 2.4.1GrundmasseS. 12
  91. Art. 2.4.2In der Gewerbezone sind neben gewerblichen BautenS. 12
  92. Art. 2.4.3Die geschlossene Bauweise ist gestattetS. 12
  93. Art. 2.5Zone für öffentliche Bauten und AnlagenS. 13
  94. Art. 2.5.1Innerhalb der Zone für öffentliche Bauten und AnlagenS. 13
  95. Art. 2.5.2Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen ZoneS. 13
  96. Art. 2.6.1In der Erholungszone E sind Gartenhäuser und Familiengärten sowie die für deren …S. 13
  97. Art. 2.6.2—S. 13
  98. Art. 2.6.3Die Gebäudehöhe von Bauten darf 4,5 m in der Erholungszone C nicht überschreitenS. 13
  99. Art. 2.6.4Pro Grundstück ist in der Erholungszone E ein Gartenhaus gestattetS. 13
  100. Art. 2.7.1Es gelten die Vorschriften der §§ 39 – 44 und der §§ 61S. 14
  101. Art. 3WEITERE BESTIMMUNGENS. 14
  102. Art. 3.1.1Für besondere Gebäude kann der Grundabstand ohneS. 14
  103. Art. 3.1.2Für Liftanbauten kann der zonengemässe GrundabstandS. 14
  104. Art. 3.1.3Wo keine Baulinien festgelegt sind, haben unterirdischeS. 14
  105. Art. 3.2.1Die Anzahl der erforderlichen Fahrzeugabstellplätze ergibt sich aus der …S. 14
  106. Art. 3.2.2Durch die Bau- und Zonenordnung vorgeschriebeneS. 15
  107. Art. 3.2.3Eine Reduktion der erforderlichen FahrzeugabstellplätzeS. 15
  108. Art. 3.2.4Bei Neubauten, wesentlichen Umbauten und Zweckveränderungen sind in der Nähe …S. 16
  109. Art. 3.3.1Das gewachsene Terrain darf um höchstens 1.00 mS. 16
  110. Art. 3.4.1—S. 16
  111. Art. 3.4.2Können die Kinderspiel- und Ruheflächen nicht imS. 16
  112. Art. 3.5Besondere AbstellflächenS. 17
  113. Art. 3.5.1Bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten ist ein geeigneter …S. 17
  114. Art. 3.6.1Solaranlagen müssen in der Regel möglichst in einerS. 17
  115. Art. 3.50—S. 5
  116. Art. 4INKRAFTTRETENS. 17
  117. Art. 5.0—S. 12
  118. Art. 6—S. 9
  119. Art. 7—S. 3
  120. Art. 7.00Gebäudelänge max. m 30.00S. 5
  121. Art. 8.0Grenzabstand allseits 5.0 mS. 12
  122. Art. 16.00—S. 5
  123. Art. 30Gesamtlänge max. mS. 9
  124. Art. 30.00GebäudetiefeS. 5
  125. Art. 40Gesamtlänge max. mS. 9

Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.