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BZO Rorbas
BZO Rorbas · Zürich · Stand 2017-10-04 · BZO-Index · Original-PDF
120 von 120 Artikeln
- ZONENORDNUNG
- Art. 1.1EinteilungS. 3
- Art. 1.2Massgebende PläneS. 4
- ZONENVORSCHRIFTEN
- Art. 2.1Kernzone KS. 4
- Art. 2.2WohnzonenS. 9
- Art. 2.3Wohn- und GewerbezoneS. 11
- Art. 2.4GewerbezoneS. 12
- Art. 2.5Zone für öffentliche Bauten und AnlagenS. 13
- Art. 2.6ErholungszonenS. 13
- Art. 2.7FreihaltezonenS. 14
- WEITERE BESTIMMUNGEN
- Art. 3.1Besondere AbständeS. 14
- Art. 3.2FahrzeugabstellplätzeS. 14
- Art. 3.3TerrainveränderungenS. 16
- Art. 3.4Spiel- und RuheflächenS. 16
- Art. 3.5Besondere AbstellflächenS. 17
- Art. 3.6EnergieS. 17
- INKRAFTTRETEN
- Weitere Bestimmungen im Text
- Art. 1ZONENORDNUNGS. 3
- Art. 1.00—S. 6
- Art. 1.2Massgebende PläneS. 4
- Art. 2ZONENVORSCHRIFTENS. 4
- Art. 2.1.1Ziel und ZweckS. 4
- Art. 2.1.2Allgemeine BauvorschriftenS. 4
- Art. 2.1.2.1Die im Kernzonenplan schwarz eingetragenen GebäudeS. 4
- Art. 2.1.2.2Die im Kernzonenplan schraffiert eingetragenen GebäudeS. 5
- Art. 2.1.2.3Die im Kernzonenplan nicht speziell bezeichnetenS. 5
- Art. 2.1.3GrundmasseS. 5
- Art. 2.1.3.1Für andere Neubauten gelten folgende MasseS. 5
- Art. 2.1.3.2Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite, inS. 5
- Art. 2.1.4NutzweiseS. 5
- Art. 2.1.4.1Zulässig sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, sowie höchstens mässig …S. 5
- Art. 2.1.5BauweiseS. 6
- Art. 2.1.5.1Die Baubehörde kann den Abstand von Strassen und Wegen für sämtliche Gebäude …S. 6
- Art. 2.1.5.2Quergiebel (Querfirst) müssen sich dem HauptdachS. 6
- Art. 2.1.5.3Die geschlossene Überbauung ist bis zu einer Gesamtbreite von 20 m und einer …S. 6
- Art. 2.1.6GestaltungS. 6
- Art. 2.1.6.1Hauptgebäude haben, soweit nicht andere bestehendeS. 6
- Art. 2.1.6.2Die Dächer sind in der Regel mit allseitigen VordächernS. 6
- Art. 2.1.6.3Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Einzelne, in der Dachfläche liegende …S. 6
- Art. 2.1.6.4Sorgfältig gestaltete, vertikale oder horizontale Lichtbänder können zugelassen …S. 6
- Art. 2.1.6.5Als Bedachungsmaterial sind braune und rote, unglasierteS. 7
- Art. 2.1.6.6Balkone haben sich einwandfrei einzuordnen. LaubenS. 7
- Art. 2.1.6.7Bei im Kernzonenplan schwarz markierten und schraffierten Gebäuden sind …S. 7
- Art. 2.1.6.8Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss zulässigS. 7
- Art. 2.1.6.9Kaminaufbauten sind in einer ortsüblichen Art und WeiseS. 7
- Art. 2.1.6.10Materialien und Farben sind dem Ortsbild anzupassenS. 7
- Art. 2.1.6.11Die Fenster von schwarz markierten und schraffiertenS. 7
- Art. 2.1.6.12Solaranlagen müssen in einer Fläche zusammengefasstS. 7
- Art. 2.1.6.13Aussenantennen sind nur gestattet, wenn das InteresseS. 8
- Art. 2.1.6.14Die bauliche Umgebungsgestaltung ist bewilligungspflichtigS. 8
- Art. 2.1.6.15Veränderungen des gewachsenen Terrains sind auf einS. 8
- Art. 2.1.6.16Garagen und Abstellplätze sind möglichst unauffälligS. 8
- Art. 2.1.6.17Reklamen und Beschriftungen sind zurückhaltend zuS. 8
- Art. 2.1.6.18Bei nachweislich besserer, besonders guter GestaltungS. 8
- Art. 2.1.7Bewilligungspflicht bei AbbrüchenS. 8
- Art. 2.1.7.1Der Abbruch / Rückbau von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie baulichen …S. 8
- Art. 2.1.7.2Eine Abbruchbewilligung wird erteilt, wenn die ErstellungS. 8
- Art. 2.1.7.3Bei inventarisierten Objekten gemäss § 203 PBG bedingtS. 8
- Art. 2.1.8Bewilligungspflicht bei RenovationenS. 8
- Art. 2.1.8.1Aussenrenovationen sind bewilligungspflichtigS. 8
- Art. 2.2.1GrundmasseS. 9
- Art. 2.2.1.1Grundmasse siehe nachstehende TabelleS. 9
- Art. 2.2.1.2Die Gesamtlänge kommt beim Anbau von besonderenS. 9
- Art. 2.2.1.3Die Baumassenziffer für Wintergärten kommt für Wintergärten, verglaste Balkone, …S. 9
- Art. 2.2.1.4Für den nachträglichen Anbau von behindertengerechtenS. 9
- Art. 2.2.1.5Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite inS. 9
- Art. 2.2.2NutzweiseS. 9
- Art. 2.2.2.1—S. 9
- Art. 2.2.3BauweiseS. 10
- Art. 2.2.3.1Die Aufteilung der Nutzung auf Voll-, Dach- und Untergeschosse ist im Rahmen …S. 10
- Art. 2.2.3.2Die geschlossene Bauweise ist in allen Wohnzonen bisS. 10
- Art. 2.2.3.3Bei Gebäudelängen von mehr als 16 m ist der Grundabstand um einen Sechstel der …S. 10
- Art. 2.2.3.4Besondere Gebäude fallen bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlags ausser …S. 10
- Art. 2.2.3.5Reduziert sich der Gebäudeabstand von HauptgebäudenS. 10
- Art. 2.2.3.6Reduziert sich der Gebäudeabstand zwischen Hauptgebäuden auf weniger als 3.5 m, …S. 10
- Art. 2.2.4GestaltungS. 10
- Art. 2.2.4.1—S. 10
- Art. 2.3.1GrundmasseS. 11
- Art. 2.3.1.1Grundmasse siehe nachstehende TabelleS. 11
- Art. 2.3.1.2Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite, inS. 11
- Art. 2.3.2NutzweiseS. 11
- Art. 2.3.2.1—S. 11
- Art. 2.3.3BauweiseS. 11
- Art. 2.3.3.1Die geschlossene Bauweise ist in allen Wohn- und GewerbezonenS. 11
- Art. 2.3.3.2Bei Gesamtlängen von mehr als 16 m ist der Grundabstand um einen Sechstel der …S. 12
- Art. 2.3.3.3Reduziert sich der Gebäudeabstand zwischen Hauptgebäuden auf weniger als 3.5 m, …S. 12
- Art. 2.4.1GrundmasseS. 12
- Art. 2.4.2In der Gewerbezone sind neben gewerblichen BautenS. 12
- Art. 2.4.3Die geschlossene Bauweise ist gestattetS. 12
- Art. 2.5Zone für öffentliche Bauten und AnlagenS. 13
- Art. 2.5.1Innerhalb der Zone für öffentliche Bauten und AnlagenS. 13
- Art. 2.5.2Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen ZoneS. 13
- Art. 2.6.1In der Erholungszone E sind Gartenhäuser und Familiengärten sowie die für deren …S. 13
- Art. 2.6.2—S. 13
- Art. 2.6.3Die Gebäudehöhe von Bauten darf 4,5 m in der Erholungszone C nicht überschreitenS. 13
- Art. 2.6.4Pro Grundstück ist in der Erholungszone E ein Gartenhaus gestattetS. 13
- Art. 2.7.1Es gelten die Vorschriften der §§ 39 – 44 und der §§ 61S. 14
- Art. 3WEITERE BESTIMMUNGENS. 14
- Art. 3.1.1Für besondere Gebäude kann der Grundabstand ohneS. 14
- Art. 3.1.2Für Liftanbauten kann der zonengemässe GrundabstandS. 14
- Art. 3.1.3Wo keine Baulinien festgelegt sind, haben unterirdischeS. 14
- Art. 3.2.1Die Anzahl der erforderlichen Fahrzeugabstellplätze ergibt sich aus der …S. 14
- Art. 3.2.2Durch die Bau- und Zonenordnung vorgeschriebeneS. 15
- Art. 3.2.3Eine Reduktion der erforderlichen FahrzeugabstellplätzeS. 15
- Art. 3.2.4Bei Neubauten, wesentlichen Umbauten und Zweckveränderungen sind in der Nähe …S. 16
- Art. 3.3.1Das gewachsene Terrain darf um höchstens 1.00 mS. 16
- Art. 3.4.1—S. 16
- Art. 3.4.2Können die Kinderspiel- und Ruheflächen nicht imS. 16
- Art. 3.5Besondere AbstellflächenS. 17
- Art. 3.5.1Bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten ist ein geeigneter …S. 17
- Art. 3.6.1Solaranlagen müssen in der Regel möglichst in einerS. 17
- Art. 3.50—S. 5
- Art. 4INKRAFTTRETENS. 17
- Art. 5.0—S. 12
- Art. 6—S. 9
- Art. 7—S. 3
- Art. 7.00Gebäudelänge max. m 30.00S. 5
- Art. 8.0Grenzabstand allseits 5.0 mS. 12
- Art. 16.00—S. 5
- Art. 30Gesamtlänge max. mS. 9
- Art. 30.00GebäudetiefeS. 5
- Art. 40Gesamtlänge max. mS. 9
Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.