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Art. 2.2.1.5 · Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite in

BZO Rorbas · S. 9 · Original-PDF

2.2.1.5 Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite in der Regel vor der längeren, am meisten nach Süden gerichteten Gebäudeseite Der kleine Grundabstand gilt vor allen anderen Gebäudeseiten. In Zweifelsfällen bestimmt die Baubehörde die für den grossen Grundabstand massgebliche Gebäudeseite. Aufzugsanlagen Grundabstand

W 1.8W 2.0W 2.7
Gebäudehöhe max. m7,57,510,5
Baumassenziffer für Hauptgebäude max. m3/m21,82,02,7
Baumassenziffer für Wintergärten max. m3/m20,180,200,27
Baumassenziffer für besondere Gebäude max. m3/m20.500.500.50
Grundabstände: - kleiner Grundabstand min. m - grosser Grundabstand min. m4 85 106 12
Gebäudelänge max. m253040
Gesamtlänge max. m303540

Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.