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Art. 2.2.3.5 · Reduziert sich der Gebäudeabstand von Hauptgebäuden
BZO Rorbas · S. 10 · Original-PDF
2.2.3.5 Reduziert sich der Gebäudeabstand von Hauptgebäuden auf weniger als 6,0 m, so wird für die Bemessung des Mehrlängenzuschlages die Fassadenlänge beider Gebäude zusammengerechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.