← BZO Rorbas · Inhaltsverzeichnis

Art. 8.0 · Grenzabstand allseits 5.0 m

BZO Rorbas · S. 12 · Original-PDF

8.0 Grenzabstand allseits 5.0 m Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand gemäss den dort geltenden Vorschriften einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.