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Art. 2.1.7.1 · Der Abbruch / Rückbau von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie baulichen …

BZO Rorbas · S. 8 · Original-PDF

2.1.7.1 Der Abbruch / Rückbau von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie baulichen Bestandteilen der Umgebungsgestaltung ist bewilligungspflichtig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.