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Art. 2.1.6.10 · Materialien und Farben sind dem Ortsbild anzupassen

BZO Rorbas · S. 7 · Original-PDF

2.1.6.10 Materialien und Farben sind dem Ortsbild anzupassen. Verputze mit Fantasiestrukturen, grelle und auffallende Farben, reflektierende Materialien sowie Kunststoffverkleidungen sind unzulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.