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Art. 2.1.7.2 · Eine Abbruchbewilligung wird erteilt, wenn die Erstellung
BZO Rorbas · S. 8 · Original-PDF
2.1.7.2 Eine Abbruchbewilligung wird erteilt, wenn die Erstellung des Ersatzbaues gesichert ist oder wenn sich der Abbruch nicht ungünstig auf das Ortsbild auswirkt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.