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Art. 2.1.6.5 · Als Bedachungsmaterial sind braune und rote, unglasierte
BZO Rorbas · S. 7 · Original-PDF
2.1.6.5 Als Bedachungsmaterial sind braune und rote, unglasierte Tonziegel, sowie in Form, Farbe und Mass ähnliche Bedachungsmaterialien zu verwenden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.