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Art. 2.2.4.1
BZO Rorbas · S. 10 · Original-PDF
2.2.4.1 Für Hauptgebäude sind in der Regel nur Satteldächer mit mindestens 25° und maximal 70° Dachneigung gestattet. Seite 11
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.