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Art. 3.1.3 · Wo keine Baulinien festgelegt sind, haben unterirdische

BZO Rorbas · S. 14 · Original-PDF

3.1.3 Wo keine Baulinien festgelegt sind, haben unterirdische Gebäude einen Strassenabstand von min. 2.5 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.