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Art. 1.2 · Massgebende Pläne

BZO Rorbas · S. 4 · Original-PDF

1.2 Massgebende Pläne Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der allgemeine Zonenplan 1:5000 massgebend; für die Kernzone gilt der Kernzonenplan.

1:500 für die Waldabstandslinien die Ergänzungspläne 1:1000 Der mit der Bauordnung abgegebene Zonenplan 1:5000 ist nicht rechtsverbindlich. Massge bende Pläne

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.