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Art. 3.6.1 · Solaranlagen müssen in der Regel möglichst in einer
BZO Rorbas · S. 17 · Original-PDF
3.6.1 Solaranlagen müssen in der Regel möglichst in einer Fläche zusammengefasst und ziegelbündig eingebaut werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.