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Art. 2.4.2 · In der Gewerbezone sind neben gewerblichen Bauten
BZO Rorbas · S. 12 · Original-PDF
2.4.2 In der Gewerbezone sind neben gewerblichen Bauten auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Es sind höchstens mässig störende Betriebe gestattet. Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.