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Art. 3.4.2 · Können die Kinderspiel- und Ruheflächen nicht im

BZO Rorbas · S. 16 · Original-PDF

3.4.2 Können die Kinderspiel- und Ruheflächen nicht im geforderten Umfang und / oder in der angestrebten Qualität auf der eigenen Parzelle realisiert werden, so kann die Gemeinde im Rahmen der Baubewilligung die Zahlung einer Ersatzabgabe vereinbaren. Die Höhe der Ersatzabgabe richtet sich nach den Erstellungskosten analoger Spielplätze. Die Ersatzabgabe ist vor Baubeginn zu zahlen. Ersatzabgabe * Gebäude- und Wohnungsregister www.plan-ing.com Seite 17

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.