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Art. 2.1.7.3 · Bei inventarisierten Objekten gemäss § 203 PBG bedingt
BZO Rorbas · S. 8 · Original-PDF
2.1.7.3 Bei inventarisierten Objekten gemäss § 203 PBG bedingt ein Ersatzbau die Entlassung aus dem Inventar.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.