← BZO Rorbas · Inhaltsverzeichnis
Art. 2.1.6.13 · Aussenantennen sind nur gestattet, wenn das Interesse
BZO Rorbas · S. 8 · Original-PDF
2.1.6.13 Aussenantennen sind nur gestattet, wenn das Interesse der Informationsfreiheit jenes des Ortsbildschutzes überwiegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.