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Art. 2.1.6.16 · Garagen und Abstellplätze sind möglichst unauffällig

BZO Rorbas · S. 8 · Original-PDF

2.1.6.16 Garagen und Abstellplätze sind möglichst unauffällig einzupassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.