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Art. 2.1.5.2 · Quergiebel (Querfirst) müssen sich dem Hauptdach
BZO Rorbas · S. 6 · Original-PDF
2.1.5.2 Quergiebel (Querfirst) müssen sich dem Hauptdach unterordnen und in einer guten Proportion zum übrigen Gebäude stehen. Ein Quergiebel muss nach vorne die durchlaufende Fassade um mindestens
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.