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Art. 2.1.2.2 · Die im Kernzonenplan schraffiert eingetragenen Gebäude

BZO Rorbas · S. 5 · Original-PDF

2.1.2.2 Die im Kernzonenplan schraffiert eingetragenen Gebäude oder Gebäudeteile können entweder unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofiles (Lage, Grundriss, kubische Gestaltung, Dachform und Firstrichtung) umgebaut bzw. ersetzt werden oder durch Neubauten gemäss Art. 2.1.3.1 ersetzt werden. Die Firstrichtungen der Altbauten sind in der Regel zu übernehmen. Abweichungen können angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit, des Gewässerraumes, oder des Ortsbildschutzes liegt.

Gebäudehöhemax. m7.50
Grundabstände: - kleiner Grundabstand - grosser Grundabstandmin. m min. m3.50 7.00
Gebäudelängemax. m30.00
Gebäudetiefemax. m16.00

Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.