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Art. 2.1.2.3 · Die im Kernzonenplan nicht speziell bezeichneten

BZO Rorbas · S. 5 · Original-PDF

2.1.2.3 Die im Kernzonenplan nicht speziell bezeichneten Gebäude und unbebauten Flächen dürfen durch Neubauten gemäss Art. 2.1.3.1 ersetzt bzw. überbaut werden. schraffierte Bauten Nicht speziell bezeichnete Bauten

Gebäudehöhemax. m7.50
Grundabstände: - kleiner Grundabstand - grosser Grundabstandmin. m min. m3.50 7.00
Gebäudelängemax. m30.00
Gebäudetiefemax. m16.00

Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.