Art. 100 · Baureglement (BR)
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 233 · Original-PDF
100 Baureglement (BR)
–Gebäudehöhe: max. 4.0 m
–Gebäudelänge: max. 15.0 m
über 4.0 m:
min. 7.5 m
–GA zu Gebäuden mit GHFh tr bis 4.0 m: min. 2.5 m
d)Zwei- bis vierseitig offene Überdachung / Unterstände
–Anbau an Einstellhallen / Futterzentrale und eingeschossige Bauten ohne Anrechnung an die Gebäudelänge zulässig
–GebäudehöheFh tr: max. 5.5 m
–GH:
max. 10.5 m
–Überdachungslänge: max. 35.0 m
Überbauung und Gestaltung bestehend
IV Erweiterung des Vereinsgebäudes um maximal 40% unter Einhaltung eines allseitigen Grenzabstands von mindestens 4.0 m. Der im kantonalen Inventar bezeichnete Lebensraum ist geschützt. ZSF E / Kleinkaliberschiessstand Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.