Zone M2 · Münsingen
Bern · BFS 616 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen
Die Zone M2 in Münsingen (Bern) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.2 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan 1:500 vom Nachführungsgeometer (geobauing.ch) mit Grundeigentümerliste
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau, Planung, Umwelt
- 031 724 52 20
- bauabteilung@muensingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Münsingen, in denen «M2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 7
Art der Nutzung
1In den einzelnen Bauzonen sind die in den Absätzen 2 bis 5 aufgezählten Nutzungsarten zugelassen und es gelten die dort genannten Empfindlichkeitsstufen (ES) nach der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV).
2Einfamilienhauszonen und Wohnzonen
–Wohnen
–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen (insbesondere Gemeinschaftsräume Bedeutung Einfamilienhauszonen EH Wohnzonen W zu Wohnsiedlungen, Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnliche Nutzungen, Kultusbauten sofern sie weder durch ihre Tätigkeit noch durch den von ihnen verursachten Verkehr zu zonenwidrigen Verhältnissen führen oder anderweitig verkehrsgefährdende Zustände schaffen)
–stille und ruhige Dienstleistungsbetriebe und Gewerbe bis maximal 50% der realisierten Bruttogeschossfläche (BGF)
–ES II; die im Zonenplan als Aufstufungen bezeichneten, lärmvorbelasteten Gebiete, sind der ES III zugewiesen. In den Wohnzonen 3-geschossig W3 sind nur Mehrfamilienhäuser zugelassen.
3Mischzonen
–Wohnen
–dem Wohnen nach den Bestimmungen über die Wohnzonen gleichgestellte Mischzonen M Nutzungen
–Dienstleistungsbetriebe
–Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Verkaufsfläche
–mässig störende Gewerbe
–entlang der Bernstrasse und der Thunstrasse ist im Erdgeschoss nur gewerbliche Nutzung zulässig
–ES III
4Mischzonen Kern
–Wohnen
–dem Wohnen nach den Bestimmungen über die Wohnzonen gleichgestellte Mischzonen Kern MK Nutzungen
–Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Restaurants, Bars, etc.
–mässig störende Gewerbe
–entlang der Bern-, Thun- und Tägertschistrass …
Art. 3BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 9
Baupolizeiliche Masse; Überblick
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden maximalen baupolizeilichen Masse, die nach den Definitionen im Anhang gemessen werden: kGA1 gGA2 GH3 GL4 GT5 VG6 AZ7 GFZ8
4.0 m 10.0 m 7.2 m 20.0 m 12.0 m 2 – 45%
5.0 m 10.0 m 7.2 m 30.0 m 13.0 m 2 – 45%
6.0 m 12.0 m 10.8 m 40.0 m – 3 0.5–0.7 –
In der Wohnzone Erhaltung WE richten sich die baupolizeilichen Masse nach den Anforderungen des in Art. 8 beschriebenen Erhaltungsziels.
5.0 m 10.0 m 8.2 m 30.0 m 13.0 m 2 – 40% Für ein ausschliesslich gewerblich genutztes Erdgeschoss gilt keine maximale Gebäudetiefe. Liegt der Gewerbeanteil in der M2 über 50% beträgt die minimale GFZ 30%
6.0 m 12.0 m 11.5 m 40.0 m – 3 0.6–0.8 –
5.0 m 10.0 m 7.2 m 30.0 m – 2 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 8.0m.
6.0 m 12.0 m 10.8 m 40.0 m – 3 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 11.0 m.
6.0 m 12.0 m 12.4 m 40.0 m – 4 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 14.0m.
In der Mischzone Kern Erhaltung MKE richten sich die baupolizeilichen Masse nach den Anforderungen des in Art. 53 beschriebenen Erhaltungsziels.
vgl. Abs. 2 12.0 m – – – – 15%
vgl. Abs. 2 16.0 m – – – – 15%
vgl. Abs. 2 18.0 m – – – – 15%
2In den Arbeitszonen ist ein kleiner und grosser Grenzabstand …
Art. 4BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 10
Baupolizeiliche Masse; Besondere Bestimmungen9
1Bauten, die den gewachsenen Boden an irgendeinem Punkt um mehr als 1.2 m überragen, haben die Grenz- und Gebäudeabstände zu wahren sowie, gegenüber den Zonen für öffentliche Nutzungen, den Zonen für Sport und Freizeitanlagen, den Grünzonen, den Bauernhofzonen und den Landwirtschaftszonen, den Zonenabstand10 einzuhalten. Bauten und Anlagen, die das fertige Terrain nicht überragen, wie private Spielplatzeinrichtungen, Wege, Strassen, Parkplätze und dergleichen haben einen Grenzabstand von 1.0 m, Schwimmbäder einen Grenzabstand von 2.0 m einzuhalten.
2Für bewohnte An- und Nebenbauten gelten die folgenden Masse:
–Mittlere Gebäudehöhe: maximal 3.5 m
–Grundfläche:
maximal 30 m2
–Grenzabstand:
mindestens 3.0 m
3Für unbewohnte An- und Nebenbauten gelten die folgenden Masse:
–Mittlere Gebäudehöhe: maximal 4.0 m
–Grundfläche:
maximal 60 m2
–Grenzabstand:
mindestens 2.0 m
4Vorspringende Gebäudeteile mit den folgenden Maximalmassen werden nicht angerechnet:
–zulässiges Mass im grossen Grenzabstand: 2.5 m
–zulässiges Mass im kleinen Grenzabstand: 1.5 m
–zulässige Bedeckung der Fassadenfläche 50%
5Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten mit einer Breite von weniger als 5.0 m pro Fassadenseite werden nicht an die Gebäudehöhe angerechnet.
6Als gestaffelt gilt ein Gebäude, wenn es in der Höhe oder im Grundriss eine Staffelung von mindestens 2.0 m aufweist. Grenz- und Gebäudeabstände Bewohnte Anund Nebenbauten Unbewohnte Anund Nebenbauten Vorspring …
Art. 5BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 11
Baupolizeiliche Masse12; Abweichungen
1Von Art. 3 und 4 abweichende Festlegungen in rechtskräftigen Überbauungsordnungen sowie die besonderen Bestimmungen nach Art. 7 und 8 gehen vor.
2Mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn können die Grenzabstände ohne Ausnahmebewilligung unterschritten werden (Näherbaurecht). Die Baubewilligungsbehörde kann bei Hauptgebäuden und bewohnten Nebenbauten den Abschluss eines im Grundbuch einzutragenden Dienstbarkeitsvertrags verlangen. Der Gebäudeabstand ist im Umfang von Anhang A4.3 Abs. 4 einzuhalten.
3Die Gestaltungsfreiheit ist in den Ortsbildschutzgebieten sowie in den Einfamilienhauszonen ausgeschlossen. Im Übrigen gilt sie im Umfang des kantonalen Rechts13. Im Falle der Beanspruchung der Gestaltungsfreiheit gelten die folgenden maximalen Nutzungsmasse: W2: AZ 0.6 M2: AZ 0.7
4In Ortsbildschutzgebieten und der Mischzone Kern Erhaltung MKE bleibt Art. 54 vorbehalten.
5Bei Bauten am Hang ist mit Ausnahme der Bergseite eine Mehrhöhe von 1.0 m gestattet. Als Hang gilt eine Neigung des gewachsenen Terrains, die in der Falllinie gemessen, innerhalb des Gebäudegrundrisses wenigstens 10% beträgt.
6Wenn es die Höhe der Kanalisation oder die Lage des Grundwasserspiegels erfordern, kann die Baubewilligungsbehörde eine Mehrhöhe von 1.0 m bewilligen, wenn im Umgebungsgestaltungsplan aufgezeigt wird, dass sich das Bauvorhaben in Bezug auf den Terrainverlauf und die umgebenden Bauten gut in die Umgebung einfügt. Vorrang Überbauungsordnungen und besondere Bestimmungen für einzelne Zo …
Art. 10BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 15
Zonen für Sport- und Freizeitanlagen
1In den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) gelten für Nutzungen, Bauten und Anlagen die Bestimmungen von Abs. 2 sowie Art. 78 BauG.
2In den einzelnen Gebieten gelten die folgenden Zweckbestimmungen und Grundzüge der Überbauung und Gestaltung:
Zweck
Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES
Sportanlagen
Ergänzungs- und Erweiterungsbauten III im Rahmen der Zweckbestimmung in eingeschossiger Bauweise und der Vorschriften der baupolizeilichen Masse der A II Bezeichnung ZSF Nr. 1 Einwohnergemeinde Münsingen 16 Baureglement (GBR)
Tennisplätze mit
Ergänzungs- und Erweiterungsbauten III Tennishalle, Richtim Rahmen der Zweckbestimmung und der strahlantenne
A II
Pfadihaus,
Bauten im Rahmen der Zweckbestimmung III Tiersport,
mit einem minimalen Grenzabstand von 5.0 m Sportanlagen,
und einer Gebäudehöhe von max. 6.0 m Kulturelle Nutzungen und einer maximalen Firsthöhe von 10.0 m. und Veranstaltungen Keine Beeinträchtigung der Antennenanlage. ZSF Nr. 2 ZSF Nr. 3 Wohnungen für das an den Standort angewiesene Personal.
Parkplatz, SportanMit Ausnahme des Sonnensegels sind keine - lagen, Zirkuswiese, anderen Bauten und Anlagen erlaubt. Einfache, Sonnensegel
auf zwei Seiten geöffnete, temporäre Unterstände,
die im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeit-
nutzung stehen, dürfen erstellt werden, wobei auf
die schützens- und erhaltenswerten Bauten und das
Ortsbild von nationaler Bedeutung Rücksicht zu
nehmen ist.
Hornusserpl …
Art. 19BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 20
ZPP C, D und E «Erlenau»
1Die ZPP C, D und E «Erlenau» bezwecken:
–die Schaffung einer verdichteten Gewerbe- und Wohnüberbauung,
–die optimale Eingliederung der Überbauung in die Landschaft und das SiedPlanungszweck lungsbild,
–die Schaffung attraktiver Aussenräume,
–die Schaffung eines Immissionsschutzgürtels gegenüber der Belpbergstrasse,
–die Freihaltung des Giessenlaufes und die Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit der Giesse.
2 – Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3 GBR
–Abschnitt C1: Mindestens 1/6 der Erdgeschoss-BGF ist gewerblich zu nutzen.
–längs Belpbergstrasse: Im Erdgeschoss ist nur gewerbliche Nutzung zulässig.
–übriges Gebiet: Wohnnutzungsanteil von mindestens 85%. Die NichtwohnArt der Nutzung nutzung ist hauptsächlich entlang der Strassen anzuordnen.
3 – ZPP C: Abschnitt C1: mindestens 12'000 m2 BGF. Der Gemeinderat kann maximal 17'000 m2 BGF zulassen. Bereich nördlich des Lindenweges: maximale Gebäudehöhe 537.00 m.ü.M. Attikageschosse sind nur bei Gebäuden zulässig, die den MINERGIE-Standard aufweisen. Bereich südlich des Lindenweges: maximale Gebäudehöhe 534.50 m.ü.M. Attikageschosse sind nur bei Gebäuden zulässig, die den MINERGIE-P-Standard aufweisen. Im ganzen Abschnitt C1: Attikageschosse dürfen ohne Anrechnung an die Gebäudehöhe an die Nord-, Ost- und Südfassade gestellt werden. Sie dürfen maximal 55% der BGF des obersten Normalgeschosses aufweisen. Abschnitt C2: mindestens 22'000 m2 BGF, der Gemeinderat kann maximal 27'400 m2 BGF zulassen; GZ: 3.
–ZPP D: mindestens 10'000 m2 BGF, der Gemeinde …
Art. 20BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 21
ZPP F «Schlossmatten» Siehe Änderung Baureglement vom 24.10.2018
1Die ZPP F «Schlossmatten» bezweckt
–die Festlegung des gestalterischen Rahmens für Bauten und Aussenräume Planungszweck zur Anpassung an das überbaute Gebiet
–die Gewährleistung eines rationellen Systems der Erschliessung und Parkierung
–die Beachtung einer besonders guten Gestaltung des Siedlungsrandes
–die Durchführung einer Baulandumlegung bei Ausarbeitung der Überbauungsordnung.
2Wohnen und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen.
3Mindestens 13'000 m2 BGF, maximal 16'200 m2 BGF, maximale GZ: 3.
4 – Die Bauten sind in Gruppen zu gliedern.
–Gegenüber angrenzenden Zonen sind die Beschattungstoleranzen nach Art der Nutzung 15'200 Mass der Nutzung Gestaltungsgrundsätze BauV einzuhalten.
–Die Aufenthaltsbereiche und Siedlungsränder sind mit Hochstammbäumen zu bepflanzen.
5ES III Lärmempfindlichkeitsstufe Einwohnergemeinde Münsingen 22 Baureglement (GBR)
Art. 21BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 22
ZPP G «Hölzliacker»
1Die ZPP G «Hölzliacker» bezweckt:
–Schaffung einer durchgrünten Siedlung mit besonders guter Gestaltung des Planungszweck Siedlungsrandes
2Wohnen, allenfalls ergänzt mit nicht störenden Kleingewerben und Dienstleistungsbetrieben.
3 – Mindestens 6'000 m2 BGF, maximal 8'400 m2 BGF Bei einer Überbauung im MINERGIE-Standard erhöht sich die maximale BGF um 7%.
–Attikageschosse dürfen einseitig auf die Hauptfassade gestellt werden, wobei Art der Nutzung Mass der Nutzung ein Versatz zur Hauptfassade von mindestens 25 cm vorzusehen ist. Die Grundfläche des Attikageschosses darf maximal 65% der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses betragen.
4 – Es sind mehrheitlich zusammengebaute Häuser zu erstellen. Entlang des Siedlungsrandes sind 3 Vollgeschosse, gegen die bestehende Überbauung hin 2 Vollgeschosse zulässig.
–Der Aufenthaltsbereich ist mit Hochstammbäumen zu bepflanzen.
5ES II Gestaltungsgrundsätze Lärmempfindlichkeitsstufe
Art. 28BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 27
ZPP N «Dorfmatt»
1Die ZPP N «Dorfmatt» bezweckt
–die Schaffung einer attraktiven, verdichteten Wohnüberbauung mit GewerbePlanungszweck anteil entlang der Belpbergstrasse,
–die Erreichung einer guten Gesamtwirkung der Neubauten und -anlagen sowie deren optimale Eingliederung in die umliegende Bebauung,
–die Schaffung attraktiver Aussenräume unter Berücksichtigung und Einbezug der ökologischen Qualitäten des Giessenraumes,
–die Sicherstellung einer haushälterischen und siedlungsverträglichen Erschliessung sowie von attraktiven und sicheren öffentlichen Langsamverkehrsverbindungen.
2 – Längs Belpbergstrasse: Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3
–Übriges Gebiet: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 jedoch mit einem maximal zuläsArt der Nutzung sigen Gewerbeanteil von 20%.
3 – Minimale AZ: 0.50. Der Gemeinderat kann eine maximale AZ von 0.60 zulassen; maximal 3 Vollgeschosse (plus ein Attikageschoss nach den näheren Bestimmungen von Abs. 4 hienach).
–Bei Planungen auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Mass der Nutzung Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.05 erhöhen.
–Bei Überbauungen nach MINERGIE-P-Standard erhöht sich die AZ darüber hinaus um 0.05.
–Auf einer Landfläche von mindestens 8'000 m2 sind öffentlich zugängliche Grünflächen und Aufenthaltsbereiche auszuscheiden (inkl. Fusswege, exkl. Erschliessungsstrassen).
4 – Bebauung und Aussenraum sind gut in die topografischen Verhältnisse einzugliedern.
–Eine Bautiefe entlang der angrenzenden Zone W2 sind nur zwei Geschosse Gestaltungsgrundsätze plus e …
Art. 29BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 28
ZPP O «Bärenmatte»
1Die ZPP O «Bärenmatte» bezweckt
–die Schaffung einer verdichteten Gewerbe- und Wohnüberbauung,
–die Erreichung einer guten Gesamtwirkung der Neubauten und -anlagen mit Planungszweck der bestehenden Umgebung,
–die Schaffung einer öffentlichen Fuss- und Fahrradverbindung.
2 – Im Abschnitt O1: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2
–Im Abschnitt O2: Wohnen nach Art. 2 Abs. 3 jedoch mit einem maximal zuArt der Nutzung lässigen Gewerbeanteil von 20%
3 – Im Abschnitt O1: Maximale BGF: 5'130 m2, maximal 2 Vollgeschosse
–Im Abschnitt O2: Maximale BGF: 3'870 m2, Mass der Nutzung maximal 3 Vollgeschosse. Der Gemeinderat kann innerhalb bestehender Bauten eine zusätzliche BGF von max. 10 % für eine gut funktionierende Seniorenwohnanlage zulassen.
–Attikageschosse dürfen ohne dass sie als Vollgeschosse zählen und ohne Anrechnung an die Gebäudehöhe mit Ausnahme einer Bautiefe im Osten, einseitig fassadenbündig erstellt werden
4 – Gute topografische Eingliederung ins gewachsene Terrain
–Erarbeiten eines Aussenraumkonzepts für eine abwechslungsreiche und naGestaltungsgrundsätze turnahe Gestaltung des Aussenraums
–Von den Bauten wie von der Umgebungsgestaltung her ist ein Übergangsbereich vorzusehen, welcher der wertvollen Baugruppe «Bären» in Mass und Gestalt angemessen ist.
5 – Erhalten der Fusswege entlang des Grundstücks
–Schaffen einer öffentlichen Verbindung für Fussgänger und Fahrräder zwiErschliessungsgrundsätze schen dem Löwenmattweg und dem Turnhallenweg
–Parkierung ab Bärenstutz mit maximal zwei Zufahrten Einwohne …
Art. 30BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 29
ZPP P «Kreuzweg/Belpbergstrasse»
1Die ZPP P «Kreuzweg/Belpbergstrasse» bezweckt
–die Sicherstellung einer gut gestalteten verdichteten Überbauung in BahnhofPlanungszweck nähe mit sorgfältig ausgebildeten Aussenräumen.
–die optimale Eingliederung der Überbauung, damit zusammen mit der bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht.
2Dienstleistungs- und Ladennutzungen. Die Verkaufsfläche darf gesamthaft maximal 2'500 m2 betragen. Im Abschnitt P1 gilt ein Wohnanteil von mindestens 40%, in den Abschnitten P2 und P3 von mindestens 30% der BGF (exkl. Sockelgeschossnutzung im Abschnitt P2) je mit einem ausgewogenen Anteil an Klein- und Familienwohnungen.
3 – In den Abschnitten P1 und P3 gilt eine maximale AZ von 1.0, wobei der Gemeinderat einen Nutzungsbonus von AZ 0.2 (d.h. total maximal zulässige AZ 1.2) gewähren kann, wenn eine besonders gute Überbauungsqualität erreicht wird, z.B. durch Erarbeiten einer sorgfältigen Planung oder gestützt auf einen Wettbewerb nach den Regeln des SIA.
–Im Abschnitt P2 kann auf dem Niveau des Bahnhofplatzes ein SockelgeArt der Nutzung Mass der Nutzung schoss mit einer maximalen Grundfläche von 2000 m2 erstellt werden. Über dem Sockelgeschoss kann zusätzlich eine maximale BGF von 2375 m2 realisiert werden, wobei die zuständige Gemeindebehörde unter den gleichen Bedingungen wie in den Abschnitten P1 und P3 einen Nutzungsbonus von 475 m2 gewähren kann.
–Im Abschnitt P1 gilt die offene Bauweise mit einer maximalen Gebäudelänge von 38 m sowie 3 Vollgeschossen plus einem Attikageschoss.
–In den …
Art. 31BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 30
ZPP R «Husrüti»
1Die ZPP R «Husrüti» bezweckt
–die Schaffung einer verdichteten Wohn- und Gewerbeüberbauung,
–die optimale Eingliederung der Überbauung in die umliegende Bebauung,
–die Schaffung attraktiver Aussenräume und eines Immissionsschutzgürtels Planungszweck gegenüber der Belpbergstrasse,
–die Berücksichtigung der ökologischen Qualitäten des Giessenraumes.
2Im Abschnitt R1: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 Im Abschnitt R2:
–längs der Belpbergstrasse ist in den Erdgeschossen eine gewerbliche NutArt der Nutzung zung (Dienstleistung, Gewerbe, Verkauf (aber ohne Einkaufszentren), etc. anzustreben, im Übrigen gilt Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3, jedoch ohne Beschränkung des maximal zulässigen Wohnanteils
–Übriges Gebiet: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 jedoch mit einem maximal zulässigen Gewerbeanteil von 20%
3 – Abschnitt R1: maximale BGF: 4'400 m2
–Abschnitt R2: maximale BGF: 5'700 m2
–Das maximale Nutzungsmass darf nur erreicht werden, wenn mit der ÜberMass der Nutzung bauungsordnung eine gute Siedlungsqualität erreicht wird
–Die Gebäude dürfen die folgenden Dimensionen nicht überschreiten: Abschnitt R1: diejenigen nach Art. 3 Abs. 1 für die Wohnzone W3 geltenden Gebäudedimensionen, jedoch ohne maximale Gebäudelänge
Abschnitt R2: GH: 12.0 m GT: 14.0 m GL: unbeschränkt VG: 3 Einwohnergemeinde Münsingen 31 Baureglement (GBR)
–Attikageschosse zählen nicht als Vollgeschoss und sind nicht an die Gebäudehöhe anzurechnen, wenn ihre Grundfläche 75% des darunterliegenden Vollgeschosses nicht überschreiten, sie mindestens ein …
Art. 32BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 31
ZPP S «Belpbergstrasse 9–15»
1Die ZPP S «Belpbergstrasse 9–15» bezweckt
–die Schaffung einer verdichteten Wohn- und Gewerbeüberbauung,
–die Erreichung einer guten Gesamtwirkung der Neubauten und -anlagen mit Planungszweck der bestehenden Umgebung,
–die Gewährleistung einer rationellen Erschliessung,
–die Schaffung einer rückwärtig liegenden, öffentlichen Fusswegverbindung.
2Nutzung gemäss Mischzonen Kern nach Art. 2 Abs. 4
3Maximale BGF: 5'400 m2 Das maximale Nutzungsmass darf nur erreicht werden, wenn mittels der Überbauungsordnung eine gute Siedlungsqualität erreicht wird
4 – Die Gebäude dürfen die folgenden Dimensionen nicht überschreiten:
–GH: 11.0 m
–GT: unbeschränkt
–GL: unbeschränkt
–VG: maximal 3
–Attikageschosse zählen nicht als Vollgeschoss und sind nicht an die GebäuArt der Nutzung Mass der Nutzung Gestaltungsgrundsätze dehöhe anzurechnen, wenn ihre Grundfläche 75% des darunterliegenden Vollgeschosses nicht überschreiten, sie mindestens einseitig um 2.0 m zurückversetzt sind und im Übrigen den Anforderungen von Art. 3 Abs. 3 entsprechen
–gute topografische Eingliederung der Neubauten im gewachsenen Terrain Einwohnergemeinde Münsingen 32 Baureglement (GBR)
–Mit planerischen, baulichen und gestalterischen Massnahmen ist sicherzustellen, dass die Lärmbelastungsgrenzwerte gegenüber dem Bahnareal eingehalten werden können.
–Nichtbegehbare Flachdächer oder Teile davon sind zu begrünen und einheitlich zu gestalten
–die Aussenräume sind als differenzierte Abfolge von Plätzen und Grünräumen zu gest …
Art. 33BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 32
ZPP T «Schwand»18 Siehe Änderung Baureglement vom 26.03.2018
1Die ZPP T «Schwand» bezweckt die Nutzung und Weiterentwicklung des Areals Schwand, mit Erhaltung der historischen Bauten und Aussenräume und sorgfältiger Einordnung baulicher und gestalterischer Änderungen in die landschaftlich sensible Umgebung.
2 – Die im Jahr 2011 bestehen Gebäude können innerhalb der bestehenden Gebäudevolumen umgenutzt werden.
–Der volumenmässig gleich grosse Ersatz der nicht als Schutzobjekte eingePlanungszweck Art und Mass der Nutzung stuften Gebäude ist am gleichen Standort oder bei einer nachgewiesenen Verbesserung der Gestaltungsqualität andernorts zulässig.
–Zwischen den beiden Werkstattgebäuden Schwand 4 und 4a ist ein Neubau im Umfang von max. 1400 m2 BGF zulässig. Auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des SIA sind entweder an dieser Stelle oder in einem Neubau westlich der beiden Werkstattgebäude Schwand 4 oder 4a zusätzliche BGF im Umfang von insgesamt max. 600 m2 BGF zulässig. Weitere Hauptbauten sind ausgeschlossen.
–Für alle baulichen Massnahmen mit räumlichen Auswirkungen ist die Kantonale Denkmalpflege einzubeziehen.
18Genehmigungsverfügung AGR vom 28.08.2012 Einwohnergemeinde Münsingen 33 Baureglement (GBR)
3Abschnitt T1:
–Biolandwirtschaft
–Bildung und Forschung
–Öffentliche Verwaltung
–Mit der Biolandwirtschaft direkt im Zusammenhang stehendes Gewerbe im Umfang von insgesamt max. 3‘500 m2 BGF.
–Dienstleistung im Umfang von insgesamt max. 4‘200 m …
Art. 34BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 34
ZPP U «Alte Post»
1Die ZPP U «Alte Post» bezweckt
–die Festlegung der ortsbaulichen Gestaltung für Bauten und Aussenräume Planungszweck einer gemischten Kernüberbauung,
–die angemessene Berücksichtigung der historischen Bausubstanz und der speziellen Situation im Ortszentrum,
–die Erhaltung und Aufwertung der räumlichen Struktur am Dorfplatz,
–die Schaffung von qualitativ hochwertigen Verkaufs- und Dienstleistungsflächen,
–die Gewährleistung einer rationellen Erschliessung und Parkierung.
2 – Nutzung gemäss Mischzonen Kern nach Art. 2 Abs. 4
–Die gegen den Dorfplatz und die Ortsdurchfahrt orientierten Erd- bzw. SoArt der Nutzung ckelgeschosse sind gewerblich (Verkauf, Dienstleistung etc.) zu nutzen.
3Grundstücke GB-Nrn. 388 und 391:
–Ausserhalb der Volumen der Objekte am Dorfplatz 4 (schützenswert) und an Mass der Nutzung der Neuen Bahnhofstrasse 2 (erhaltenswert) dürfen maximal 800 m2 BGF realisiert werden.
–Bei Planungen auf der Grundlage einer Fachberatung nach Art. 45 GBR oder eines qualifizierten Verfahrens nach Art. 46 GBR kann der Gemeinderat 250 m2 BGF zusätzlich zulassen.
–Werden alle Neubauten auf den Grundstücken GB-Nrn. 388 und 391 mit einem MINERGIE-P-Standard erstellt, können darüber hinaus 100 m2 BGF realisiert werden.
–Weder die Brüstungskante des Flachdachs noch die Oberkante eines allfälligen Attikageschosses dürfen über der Brüstungskante des erhaltenswerten Objekts an der Neuen Bahnhofstrasse liegen. Einwohnergemeinde Münsingen 35 Baureglement (GBR) Grundstücke GB-Nrn. 1504 und 2734:
–Maximale BGF: …
Art. 35BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 35
ZPP V «Löwenmatte/Bernstrasse»
1Die ZPP V «Löwenmatte» bezweckt
–die Sicherstellung einer gut gestalteten und verdichteten Wohn- und GewerPlanungszweck beüberbauung an einer Hauptverkehrsachse,
–die Schaffung von attraktivem Wohnraum,
–die Erreichung einer guten Gesamtwirkung der Neubauten und -anlagen mit der bestehenden Umgebung unter Einbezug der schützenswerten Objekte Gasthof Löwen und Löwenscheune,
–die Gewährleistung einer rationellen Erschliessung,
–die zweckmässige Gestaltung des Strassenvorlands mit Zugängen, Erschliessung, Parkierung und Bepflanzung.
2 – Nutzung gemäss Mischzonen Kern nach Art. 2 Abs. 4
–längs der Bernstrasse sind die Erd- bzw. Sockelgeschosse gewerblich Art der Nutzung (Dienstleistung, Gewerbe, Verkauf etc.) oder als auf die Siedlung bezogene Gemeinschafts- oder Spezialräume zu nutzen. Einwohnergemeinde Münsingen 36 Baureglement (GBR) 3 – Die maximalen Nutzungsmasse betragen:
–Abschnitt V1: 4'207 m2 BGF; wird nach Minergie-P gebaut und eine gute Mass der Nutzung Siedlungsqualität sichergestellt, kann das Nutzungsmass auf maximal 4'400 m2 BGF erhöht werden.
–Abschnitt V2: 5'130 m2; zusätzlich dürfen die schützenswerten Objekte Gasthof Löwen und Löwenscheune im Rahmen des bestehenden Volumens vollständig genutzt werden.
–Bei Flach- oder Pultdachbauten sind maximal 3 Vollgeschosse ohne Attikageschoss zulässig, bei Gebäuden mit Steildächern maximal 2 Vollgeschosse.
–Der für die Gebäudehöhe massgebende obere Referenzpunkt (Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante des Dachsparrens) beträgt für all …
Art. 47BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 42
Ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet
1Zum Zweck des ökologischen Ausgleichs, d.h. der Erhaltung und Schaffung von natürlichen Lebensgrundlagen innerhalb des Baugebiets sowie der Vernetzung von Biotopen sind wenigstens:
–nicht begehbare Flachdächer und Dächer mit einer Neigung bis zu 5°, deren freie Fläche 30 m2 übersteigt zu begrünen;
–Böschungen mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen zu begrünen.
2Die Baubewilligungsbehörde kann anderen ökologischen Ausgleichsmassnahmen zustimmen, wenn sie gleichwertig sind.
3Im Rahmen der Bauausführung ist der Beseitigung, resp. der Verhinderung der Verschleppung von Neophyten angemessen Beachtung zu schenken. Einwohnergemeinde Münsingen 43 Baureglement (GBR)
Art. 74BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 53
Aufhebung von Vorschriften Mit Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung werden aufgehoben:
Bezeichnung Datum
erste Genehmigung
–Baureglement 06.07.1993
–Zonenplan «Teil 1» 06.07.1993
–Zonenplan «Teil 2» 06.07.1993
–Richtplan «Landschaft» 27.11.1995
–Richtplan «Verkehr» 01.02.1995
–UeO «Buchliweg» 20.08.2001
–UeO «Wärmeversorgung Sägematte» 16.08.1993
–UeO «Chr. Soltermann, Hintergasse» 08.06.1988
–UeO «Höhenacker» 15.10.1986
–UeO «Eigermatte I» 29.12.1970
–Richtplan für den Erlass von Überbauungs- 14.09.1993 ordnungen in den ZPP C, D und E «Erlenau»
–Ausserhalb der MK E: Richtplan Ortskern 28.01.1998
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Vogelacker» 20.12.1984
–Überbauungsordnung «Lerchenweg» 10.03.1983
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Gurnigelstrasse» 13.03.1980
–Ausserhalb der ZPP W «Am Stutz» liegende Gebiete des Überbauungs- und Gestaltungsplans mit SBV «Am Stutz» 20.02.1980
–Überbauungsplan «Walkestrasse – Gurnigelstrasse – Austrasse» 11.10.1978
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Dorfmattweg» 04.04.1978
32 vgl. Art. 58 GG Einwohnergemeinde Münsingen 54 Baureglement (GBR)
–Überbauungsplan Sonnhaldeweg/Höheweg - Bärenstutz/Ballenbühlweg 19.01.1978
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Eigermatte II» 15.08.1977
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Ortskern» 17.05.1974
–Überbauungsplan (Strassenplan) Sonnhaldeweg 01.03.1973
–Überbauungsplan (Baulinienplan) Belpbergstrasse, Ausbau Teilst …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 8.2 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudetiefe | ≤ 13 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Grünflächenziffer | ≥ 40 % | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.7 | Art. 5, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Münsingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone M2
Was gilt in der Zone M2 in Münsingen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone M2 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone M2 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Münsingen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Münsingen ein?
Weitere Zonen in Münsingen
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