Zone W3 · Münsingen
Bern · BFS 616 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen
Die Zone W3 in Münsingen (Bern) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.8 m, Ausnützungsziffer ≥ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan 1:500 vom Nachführungsgeometer (geobauing.ch) mit Grundeigentümerliste
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau, Planung, Umwelt
- 031 724 52 20
- bauabteilung@muensingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Münsingen, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 7
Art der Nutzung
1In den einzelnen Bauzonen sind die in den Absätzen 2 bis 5 aufgezählten Nutzungsarten zugelassen und es gelten die dort genannten Empfindlichkeitsstufen (ES) nach der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV).
2Einfamilienhauszonen und Wohnzonen
–Wohnen
–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen (insbesondere Gemeinschaftsräume Bedeutung Einfamilienhauszonen EH Wohnzonen W zu Wohnsiedlungen, Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnliche Nutzungen, Kultusbauten sofern sie weder durch ihre Tätigkeit noch durch den von ihnen verursachten Verkehr zu zonenwidrigen Verhältnissen führen oder anderweitig verkehrsgefährdende Zustände schaffen)
–stille und ruhige Dienstleistungsbetriebe und Gewerbe bis maximal 50% der realisierten Bruttogeschossfläche (BGF)
–ES II; die im Zonenplan als Aufstufungen bezeichneten, lärmvorbelasteten Gebiete, sind der ES III zugewiesen. In den Wohnzonen 3-geschossig W3 sind nur Mehrfamilienhäuser zugelassen.
3Mischzonen
–Wohnen
–dem Wohnen nach den Bestimmungen über die Wohnzonen gleichgestellte Mischzonen M Nutzungen
–Dienstleistungsbetriebe
–Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Verkaufsfläche
–mässig störende Gewerbe
–entlang der Bernstrasse und der Thunstrasse ist im Erdgeschoss nur gewerbliche Nutzung zulässig
–ES III
4Mischzonen Kern
–Wohnen
–dem Wohnen nach den Bestimmungen über die Wohnzonen gleichgestellte Mischzonen Kern MK Nutzungen
–Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Restaurants, Bars, etc.
–mässig störende Gewerbe
–entlang der Bern-, Thun- und Tägertschistrass …
Art. 3BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 9
Baupolizeiliche Masse; Überblick
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden maximalen baupolizeilichen Masse, die nach den Definitionen im Anhang gemessen werden: kGA1 gGA2 GH3 GL4 GT5 VG6 AZ7 GFZ8
4.0 m 10.0 m 7.2 m 20.0 m 12.0 m 2 – 45%
5.0 m 10.0 m 7.2 m 30.0 m 13.0 m 2 – 45%
6.0 m 12.0 m 10.8 m 40.0 m – 3 0.5–0.7 –
In der Wohnzone Erhaltung WE richten sich die baupolizeilichen Masse nach den Anforderungen des in Art. 8 beschriebenen Erhaltungsziels.
5.0 m 10.0 m 8.2 m 30.0 m 13.0 m 2 – 40% Für ein ausschliesslich gewerblich genutztes Erdgeschoss gilt keine maximale Gebäudetiefe. Liegt der Gewerbeanteil in der M2 über 50% beträgt die minimale GFZ 30%
6.0 m 12.0 m 11.5 m 40.0 m – 3 0.6–0.8 –
5.0 m 10.0 m 7.2 m 30.0 m – 2 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 8.0m.
6.0 m 12.0 m 10.8 m 40.0 m – 3 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 11.0 m.
6.0 m 12.0 m 12.4 m 40.0 m – 4 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 14.0m.
In der Mischzone Kern Erhaltung MKE richten sich die baupolizeilichen Masse nach den Anforderungen des in Art. 53 beschriebenen Erhaltungsziels.
vgl. Abs. 2 12.0 m – – – – 15%
vgl. Abs. 2 16.0 m – – – – 15%
vgl. Abs. 2 18.0 m – – – – 15%
2In den Arbeitszonen ist ein kleiner und grosser Grenzabstand …
Art. 9BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 12
Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)
1Neu-, Ergänzungs- und Erweiterungsbauten sind nur im Rahmen der Zweckbestimmungen der einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) und der für sie geltenden Grundzüge der Überbauung und Gestaltung zulässig.
2Bestehende Bauten, die anderen Nutzungen als den für die einzelnen ZöN geltenden Zweckbestimmungen dienen, dürfen nur unterhalten werden.
3In den einzelnen ZöN gelten die nachfolgenden Zweckbestimmungen sowie Grundzüge der Überbauung und Gestaltung:
Zweck
Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES
Werkhof TBA
A II
III
Friedhof und AbW2; Die Hecke ist zu erhalten und zu pflegen. II Dankungshalle Allgemeine Bestimmungen Bezeichnung ZöN Nr. 1 ZöN Nr. 3 Einwohnergemeinde Münsingen 13 Baureglement (GBR) ZöN Nr. 4 KinderW2
II und Jugendheim
Schule, Sport
MK3
II Freizeit, Mehr-
zweckplatz
Kindergarten,
W2
II Mehrzweckraum
Alterssiedlung
Alterssiedlung: M3
II und Pfarrhaus
Pfarrhaus: W2
Schützenhaus
W2
III Zivilschutzanlage Truppenunterkunft Parkplatz
Kinder- und
W2
II Jugendheim
Personalhaus
W3
II
Spital und
W3
I Pflegeheim, Wärmekraft-Koppelungsanlage
Spitalparkplatz
Oberirdische Bauten sind untersagt –
Angemessene Bepflanzung mit Hochstamm-
bäumen, insbesondere entlang der Grenze
zur LWZ
Schule, SportanW3; unter Berücksichtigung erhaltenswerter II lage mit Turn-
Baumbestände
halle, Zivilschutzanlage, Energiezentrale
Jugendheim
W2; unter Ber …
Art. 18BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 64
ZPP B «Bahnhof West»
1Die ZPP B «Bahnhof West» bezweckt
– die Schaffung eines «Bahnhofplatzes West» sowie attraktiver und belebter Aussenräume für den Langsamverkehr,
– bessere und attraktivere Anbindung zum östlich der Bahn gelegenen Ortsteil,
– die Gewährleistung von sicheren, direkten und attraktiven Verbindungen für den Langsamverkehr,
– Sicherstellung der Verbindung zwischen Belpbergstrasse und Sägegasse,
– die Förderung von gewerblichen Nutzungen westlich des Bahnhofs,
– die Schaffung von Wohnraum im westlichen Bereich der ZPP mit einem Immissionsschutzgürtel gegenüber der Bahn und der Industriestrasse,
– die Sicherstellung der im Zusammenhang mit dem Bahnhof stehenden Funktionen insbesondere Veloabstellplätze und Kurzzeitparkplätze. Planungszweck 2 – Abschnitt B1: Arbeitsnutzung nach Art. 2 Abs. 5 GBR; der Gemeinderat kann
Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3 GBR zulassen, wobei insgesamt max. 50% der
realisierten BGF als Wohnraum genutzt werden darf. Für den Sektor Parzelle
Nr. 155 kann der Gemeinderat die Beschränkung der Verkaufsfläche aufheben.
Bei Wohnnutzung muss das Gebäude den MINERGIE-Standard aufweisen. Die
Lage des Wohnraums wird in der Überbauungsordnung festgelegt.
– Abschnitt B2: Arbeitsnutzung nach Art. 2 Abs. 5 GBR. Der Gemeinderat kann Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3 GBR zulassen, wobei pro Gebäude maximal 50% der BGF als Wohnraum genutzt werden darf wenn die Gebäude den MINERGIEStandard aufweisen. Art der Nutzung
3Pro Teil-UeO gelten folgende Nutzungsmasse:
– minimale AZ: 0.6, maximale AZ: 0.9 (in …
Art. 31BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 30
ZPP R «Husrüti»
1Die ZPP R «Husrüti» bezweckt
–die Schaffung einer verdichteten Wohn- und Gewerbeüberbauung,
–die optimale Eingliederung der Überbauung in die umliegende Bebauung,
–die Schaffung attraktiver Aussenräume und eines Immissionsschutzgürtels Planungszweck gegenüber der Belpbergstrasse,
–die Berücksichtigung der ökologischen Qualitäten des Giessenraumes.
2Im Abschnitt R1: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 Im Abschnitt R2:
–längs der Belpbergstrasse ist in den Erdgeschossen eine gewerbliche NutArt der Nutzung zung (Dienstleistung, Gewerbe, Verkauf (aber ohne Einkaufszentren), etc. anzustreben, im Übrigen gilt Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3, jedoch ohne Beschränkung des maximal zulässigen Wohnanteils
–Übriges Gebiet: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 jedoch mit einem maximal zulässigen Gewerbeanteil von 20%
3 – Abschnitt R1: maximale BGF: 4'400 m2
–Abschnitt R2: maximale BGF: 5'700 m2
–Das maximale Nutzungsmass darf nur erreicht werden, wenn mit der ÜberMass der Nutzung bauungsordnung eine gute Siedlungsqualität erreicht wird
–Die Gebäude dürfen die folgenden Dimensionen nicht überschreiten: Abschnitt R1: diejenigen nach Art. 3 Abs. 1 für die Wohnzone W3 geltenden Gebäudedimensionen, jedoch ohne maximale Gebäudelänge
Abschnitt R2: GH: 12.0 m GT: 14.0 m GL: unbeschränkt VG: 3 Einwohnergemeinde Münsingen 31 Baureglement (GBR)
–Attikageschosse zählen nicht als Vollgeschoss und sind nicht an die Gebäudehöhe anzurechnen, wenn ihre Grundfläche 75% des darunterliegenden Vollgeschosses nicht überschreiten, sie mindestens ein …
Art. 74BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 53
Aufhebung von Vorschriften Mit Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung werden aufgehoben:
Bezeichnung Datum
erste Genehmigung
–Baureglement 06.07.1993
–Zonenplan «Teil 1» 06.07.1993
–Zonenplan «Teil 2» 06.07.1993
–Richtplan «Landschaft» 27.11.1995
–Richtplan «Verkehr» 01.02.1995
–UeO «Buchliweg» 20.08.2001
–UeO «Wärmeversorgung Sägematte» 16.08.1993
–UeO «Chr. Soltermann, Hintergasse» 08.06.1988
–UeO «Höhenacker» 15.10.1986
–UeO «Eigermatte I» 29.12.1970
–Richtplan für den Erlass von Überbauungs- 14.09.1993 ordnungen in den ZPP C, D und E «Erlenau»
–Ausserhalb der MK E: Richtplan Ortskern 28.01.1998
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Vogelacker» 20.12.1984
–Überbauungsordnung «Lerchenweg» 10.03.1983
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Gurnigelstrasse» 13.03.1980
–Ausserhalb der ZPP W «Am Stutz» liegende Gebiete des Überbauungs- und Gestaltungsplans mit SBV «Am Stutz» 20.02.1980
–Überbauungsplan «Walkestrasse – Gurnigelstrasse – Austrasse» 11.10.1978
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Dorfmattweg» 04.04.1978
32 vgl. Art. 58 GG Einwohnergemeinde Münsingen 54 Baureglement (GBR)
–Überbauungsplan Sonnhaldeweg/Höheweg - Bärenstutz/Ballenbühlweg 19.01.1978
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Eigermatte II» 15.08.1977
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Ortskern» 17.05.1974
–Überbauungsplan (Strassenplan) Sonnhaldeweg 01.03.1973
–Überbauungsplan (Baulinienplan) Belpbergstrasse, Ausbau Teilst …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In den Wohnzonen 3-geschossig W3 sind nur Mehrfamilienhäuser zugelassen.» · Art. 2
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.8 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≥ 0.5 | Art. 3, S. 9 | 0.80 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.7 | Art. 3, S. 9 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Münsingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W3
Was gilt in der Zone W3 in Münsingen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Münsingen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Münsingen ein?
Weitere Zonen in Münsingen
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