Art. 10 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 15 · Original-PDF
1In den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) gelten für Nutzungen, Bauten und Anlagen die Bestimmungen von Abs. 2 sowie Art. 78 BauG.
2In den einzelnen Gebieten gelten die folgenden Zweckbestimmungen und Grundzüge der Überbauung und Gestaltung:
Zweck
Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES
Sportanlagen
Ergänzungs- und Erweiterungsbauten III im Rahmen der Zweckbestimmung in eingeschossiger Bauweise und der Vorschriften der baupolizeilichen Masse der A II Bezeichnung ZSF Nr. 1 Einwohnergemeinde Münsingen 16 Baureglement (GBR)
Tennisplätze mit
Ergänzungs- und Erweiterungsbauten III Tennishalle, Richtim Rahmen der Zweckbestimmung und der strahlantenne
A II
Pfadihaus,
Bauten im Rahmen der Zweckbestimmung III Tiersport,
mit einem minimalen Grenzabstand von 5.0 m Sportanlagen,
und einer Gebäudehöhe von max. 6.0 m Kulturelle Nutzungen und einer maximalen Firsthöhe von 10.0 m. und Veranstaltungen Keine Beeinträchtigung der Antennenanlage. ZSF Nr. 2 ZSF Nr. 3 Wohnungen für das an den Standort angewiesene Personal.
Parkplatz, SportanMit Ausnahme des Sonnensegels sind keine - lagen, Zirkuswiese, anderen Bauten und Anlagen erlaubt. Einfache, Sonnensegel
auf zwei Seiten geöffnete, temporäre Unterstände,
die im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeit-
nutzung stehen, dürfen erstellt werden, wobei auf
die schützens- und erhaltenswerten Bauten und das
Ortsbild von nationaler Bedeutung Rücksicht zu
nehmen ist.
Hornusserplatz
Nebenbauten im Rahmen der ZweckIII
bestimmung in eingeschossiger Bauweise mit einem Grenzabstand von 5.0 m
Parkbad
Erweiterungs- und Ergänzungsbauten im III
Rahmen der Zweckbestimmungen und Gebäude in eingeschossiger Bauweise mit einem Grenzabstand von 5.0 m
Anlagen für KleinErweiterungs- und Ergänzungsbauten im III tierhaltung
Rahmen der Zweckbestimmungen und Gebäude in eingeschossiger Bauweise mit einem Grenzabstand von 5.0 m
Reithalle, Reit-
Erweiterungs- und Ergänzungsbauten III platz, Tiersport
im Rahmen der Zweckbestimmung und der Vorschriften der A II Westlich des Dammwegs sind keine Hochbauten erlaubt. Entlang des Aareweges sind mehrere Wildheckenelemente von mindestens 6.0 m Breite zu gestalten.
Freizeitanlage mit Bauten mit den für unbewohnte Nebenbauten III Clubhaus geltenden Maximalmassen im Rahmen der Zweckbestimmungen. Entlang des Aareweges sind mehrere Wildheckenelemente von mindestens 6.0 m Breite zu gestalten.
Reitsport
Erweiterungs- und Ergänzungsbauten im III
Rahmen der Zweckbestimmungen und Gebäude in eingeschossiger Bauweise
ZSF Nr. 4 ZSF Nr. 5 ZSF Nr. 6 ZSF Nr. 7 ZSF Nr. 8 ZSF Nr. 9 ZSF Nr. 10
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.
Einwohnergemeinde Münsingen 17 Baureglement (GBR)
Familiengärten
Gärten mit einfach entfernbaren eingeschossigen
Gartenhäuschen mit einer Grundfläche von maximal 10 m2. Pufferstreifen von 2.0 m gegenüber der Landwirtschaftszone. Plätze für Parkierung und Entsorgung entlang der südlichen Zonengrenze.
Reitplatz
Reitplatz mit Einzäunung ohne Gebäude14 ZSF Nr. 11 ZSF Nr. 14 2.4 Weitere Nutzungszonen im Baugebiet
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.