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Art. 10 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 15 · Original-PDF

1In den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) gelten für Nutzungen, Bauten und Anlagen die Bestimmungen von Abs. 2 sowie Art. 78 BauG.

2In den einzelnen Gebieten gelten die folgenden Zweckbestimmungen und Grundzüge der Überbauung und Gestaltung:

Zweck

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES

Sportanlagen

Ergänzungs- und Erweiterungsbauten III im Rahmen der Zweckbestimmung in eingeschossiger Bauweise und der Vorschriften der baupolizeilichen Masse der A II Bezeichnung ZSF Nr. 1 Einwohnergemeinde Münsingen 16 Baureglement (GBR)

Tennisplätze mit

Ergänzungs- und Erweiterungsbauten III Tennishalle, Richtim Rahmen der Zweckbestimmung und der strahlantenne

A II

Pfadihaus,

Bauten im Rahmen der Zweckbestimmung III Tiersport,

mit einem minimalen Grenzabstand von 5.0 m Sportanlagen,

und einer Gebäudehöhe von max. 6.0 m Kulturelle Nutzungen und einer maximalen Firsthöhe von 10.0 m. und Veranstaltungen Keine Beeinträchtigung der Antennenanlage. ZSF Nr. 2 ZSF Nr. 3 Wohnungen für das an den Standort angewiesene Personal.

Parkplatz, SportanMit Ausnahme des Sonnensegels sind keine - lagen, Zirkuswiese, anderen Bauten und Anlagen erlaubt. Einfache, Sonnensegel

auf zwei Seiten geöffnete, temporäre Unterstände,

die im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeit-

nutzung stehen, dürfen erstellt werden, wobei auf

die schützens- und erhaltenswerten Bauten und das

Ortsbild von nationaler Bedeutung Rücksicht zu

nehmen ist.

Hornusserplatz

Nebenbauten im Rahmen der ZweckIII

bestimmung in eingeschossiger Bauweise mit einem Grenzabstand von 5.0 m

Parkbad

Erweiterungs- und Ergänzungsbauten im III

Rahmen der Zweckbestimmungen und Gebäude in eingeschossiger Bauweise mit einem Grenzabstand von 5.0 m

Anlagen für KleinErweiterungs- und Ergänzungsbauten im III tierhaltung

Rahmen der Zweckbestimmungen und Gebäude in eingeschossiger Bauweise mit einem Grenzabstand von 5.0 m

Reithalle, Reit-

Erweiterungs- und Ergänzungsbauten III platz, Tiersport

im Rahmen der Zweckbestimmung und der Vorschriften der A II Westlich des Dammwegs sind keine Hochbauten erlaubt. Entlang des Aareweges sind mehrere Wildheckenelemente von mindestens 6.0 m Breite zu gestalten.

Freizeitanlage mit Bauten mit den für unbewohnte Nebenbauten III Clubhaus geltenden Maximalmassen im Rahmen der Zweckbestimmungen. Entlang des Aareweges sind mehrere Wildheckenelemente von mindestens 6.0 m Breite zu gestalten.

Reitsport

Erweiterungs- und Ergänzungsbauten im III

Rahmen der Zweckbestimmungen und Gebäude in eingeschossiger Bauweise

ZSF Nr. 4
ZSF Nr. 5
ZSF Nr. 6
ZSF Nr. 7
ZSF Nr. 8
ZSF Nr. 9
ZSF Nr. 10

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.

Einwohnergemeinde Münsingen 17 Baureglement (GBR)

Familiengärten

Gärten mit einfach entfernbaren eingeschossigen

Gartenhäuschen mit einer Grundfläche von maximal 10 m2. Pufferstreifen von 2.0 m gegenüber der Landwirtschaftszone. Plätze für Parkierung und Entsorgung entlang der südlichen Zonengrenze.

Reitplatz

Reitplatz mit Einzäunung ohne Gebäude14 ZSF Nr. 11 ZSF Nr. 14 2.4 Weitere Nutzungszonen im Baugebiet

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.