Art. 4 · Baupolizeiliche Masse; Besondere Bestimmungen
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 10 · Original-PDF
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1Bauten, die den gewachsenen Boden an irgendeinem Punkt um mehr als 1.2 m überragen, haben die Grenz- und Gebäudeabstände zu wahren sowie, gegenüber den Zonen für öffentliche Nutzungen, den Zonen für Sport und Freizeitanlagen, den Grünzonen, den Bauernhofzonen und den Landwirtschaftszonen, den Zonenabstand10 einzuhalten. Bauten und Anlagen, die das fertige Terrain nicht überragen, wie private Spielplatzeinrichtungen, Wege, Strassen, Parkplätze und dergleichen haben einen Grenzabstand von 1.0 m, Schwimmbäder einen Grenzabstand von 2.0 m einzuhalten.
2Für bewohnte An- und Nebenbauten gelten die folgenden Masse:
–Mittlere Gebäudehöhe: maximal 3.5 m
–Grundfläche:
maximal 30 m2
–Grenzabstand:
mindestens 3.0 m
3Für unbewohnte An- und Nebenbauten gelten die folgenden Masse:
–Mittlere Gebäudehöhe: maximal 4.0 m
–Grundfläche:
maximal 60 m2
–Grenzabstand:
mindestens 2.0 m
4Vorspringende Gebäudeteile mit den folgenden Maximalmassen werden nicht angerechnet:
–zulässiges Mass im grossen Grenzabstand: 2.5 m
–zulässiges Mass im kleinen Grenzabstand: 1.5 m
–zulässige Bedeckung der Fassadenfläche 50%
5Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten mit einer Breite von weniger als 5.0 m pro Fassadenseite werden nicht an die Gebäudehöhe angerechnet.
6Als gestaffelt gilt ein Gebäude, wenn es in der Höhe oder im Grundriss eine Staffelung von mindestens 2.0 m aufweist. Grenz- und Gebäudeabstände Bewohnte Anund Nebenbauten Unbewohnte Anund Nebenbauten Vorspringende Gebäudeteile Abgrabungen Gestaffelte Gebäude
9Vgl. die einzelnen Messweisen und Definitionen im Anhang
10Abstände gegenüber Zonengrenzen siehe Anhang A 4.5 Einwohnergemeinde Münsingen 11 Baureglement (GBR)
7Für die Abstände von Strassen gilt die Strassengesetzgebung11, wobei von Basiserschliessungsstrassen ein Abstand von 5.0 m und von Detailerschliessungsstrassen ein Abstand von 4.0 m einzuhalten ist. Bei folgenden Detailerschliessungsstrassen gilt ein Abstand von 5.0 m:
–Brückreutiweg (Belpbergstrasse bis Dorfmattweg)
–Dorfmattweg (Brückreutiweg bis Gurnigelstrasse)
–Gurnigelstrasse
–Südstrasse Strassenabstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.