Art. 47 · Ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 42 · Original-PDF
1Zum Zweck des ökologischen Ausgleichs, d.h. der Erhaltung und Schaffung von natürlichen Lebensgrundlagen innerhalb des Baugebiets sowie der Vernetzung von Biotopen sind wenigstens:
–nicht begehbare Flachdächer und Dächer mit einer Neigung bis zu 5°, deren freie Fläche 30 m2 übersteigt zu begrünen;
–Böschungen mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen zu begrünen.
2Die Baubewilligungsbehörde kann anderen ökologischen Ausgleichsmassnahmen zustimmen, wenn sie gleichwertig sind.
3Im Rahmen der Bauausführung ist der Beseitigung, resp. der Verhinderung der Verschleppung von Neophyten angemessen Beachtung zu schenken. Einwohnergemeinde Münsingen 43 Baureglement (GBR)
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