← BZO Münsingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · ZPP G «Hölzliacker»

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 22 · Original-PDF

1Die ZPP G «Hölzliacker» bezweckt:

–Schaffung einer durchgrünten Siedlung mit besonders guter Gestaltung des Planungszweck Siedlungsrandes

2Wohnen, allenfalls ergänzt mit nicht störenden Kleingewerben und Dienstleistungsbetrieben.

3 – Mindestens 6'000 m2 BGF, maximal 8'400 m2 BGF Bei einer Überbauung im MINERGIE-Standard erhöht sich die maximale BGF um 7%.

–Attikageschosse dürfen einseitig auf die Hauptfassade gestellt werden, wobei Art der Nutzung Mass der Nutzung ein Versatz zur Hauptfassade von mindestens 25 cm vorzusehen ist. Die Grundfläche des Attikageschosses darf maximal 65% der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses betragen.

4 – Es sind mehrheitlich zusammengebaute Häuser zu erstellen. Entlang des Siedlungsrandes sind 3 Vollgeschosse, gegen die bestehende Überbauung hin 2 Vollgeschosse zulässig.

–Der Aufenthaltsbereich ist mit Hochstammbäumen zu bepflanzen.

5ES II Gestaltungsgrundsätze Lärmempfindlichkeitsstufe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.