Zone W2 · Münsingen
Bern · BFS 616 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen
Die Zone W2 in Münsingen (Bern) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.2 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan 1:500 vom Nachführungsgeometer (geobauing.ch) mit Grundeigentümerliste
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau, Planung, Umwelt
- 031 724 52 20
- bauabteilung@muensingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Münsingen, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 9
Baupolizeiliche Masse; Überblick
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden maximalen baupolizeilichen Masse, die nach den Definitionen im Anhang gemessen werden: kGA1 gGA2 GH3 GL4 GT5 VG6 AZ7 GFZ8
4.0 m 10.0 m 7.2 m 20.0 m 12.0 m 2 – 45%
5.0 m 10.0 m 7.2 m 30.0 m 13.0 m 2 – 45%
6.0 m 12.0 m 10.8 m 40.0 m – 3 0.5–0.7 –
In der Wohnzone Erhaltung WE richten sich die baupolizeilichen Masse nach den Anforderungen des in Art. 8 beschriebenen Erhaltungsziels.
5.0 m 10.0 m 8.2 m 30.0 m 13.0 m 2 – 40% Für ein ausschliesslich gewerblich genutztes Erdgeschoss gilt keine maximale Gebäudetiefe. Liegt der Gewerbeanteil in der M2 über 50% beträgt die minimale GFZ 30%
6.0 m 12.0 m 11.5 m 40.0 m – 3 0.6–0.8 –
5.0 m 10.0 m 7.2 m 30.0 m – 2 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 8.0m.
6.0 m 12.0 m 10.8 m 40.0 m – 3 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 11.0 m.
6.0 m 12.0 m 12.4 m 40.0 m – 4 – – Wenn der Gewerbeanteil mindestens 60% der realisierten BGF erreicht, beträgt die zulässige Gebäudehöhe 14.0m.
In der Mischzone Kern Erhaltung MKE richten sich die baupolizeilichen Masse nach den Anforderungen des in Art. 53 beschriebenen Erhaltungsziels.
vgl. Abs. 2 12.0 m – – – – 15%
vgl. Abs. 2 16.0 m – – – – 15%
vgl. Abs. 2 18.0 m – – – – 15%
2In den Arbeitszonen ist ein kleiner und grosser Grenzabstand …
Art. 5BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 11
Baupolizeiliche Masse12; Abweichungen
1Von Art. 3 und 4 abweichende Festlegungen in rechtskräftigen Überbauungsordnungen sowie die besonderen Bestimmungen nach Art. 7 und 8 gehen vor.
2Mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn können die Grenzabstände ohne Ausnahmebewilligung unterschritten werden (Näherbaurecht). Die Baubewilligungsbehörde kann bei Hauptgebäuden und bewohnten Nebenbauten den Abschluss eines im Grundbuch einzutragenden Dienstbarkeitsvertrags verlangen. Der Gebäudeabstand ist im Umfang von Anhang A4.3 Abs. 4 einzuhalten.
3Die Gestaltungsfreiheit ist in den Ortsbildschutzgebieten sowie in den Einfamilienhauszonen ausgeschlossen. Im Übrigen gilt sie im Umfang des kantonalen Rechts13. Im Falle der Beanspruchung der Gestaltungsfreiheit gelten die folgenden maximalen Nutzungsmasse: W2: AZ 0.6 M2: AZ 0.7
4In Ortsbildschutzgebieten und der Mischzone Kern Erhaltung MKE bleibt Art. 54 vorbehalten.
5Bei Bauten am Hang ist mit Ausnahme der Bergseite eine Mehrhöhe von 1.0 m gestattet. Als Hang gilt eine Neigung des gewachsenen Terrains, die in der Falllinie gemessen, innerhalb des Gebäudegrundrisses wenigstens 10% beträgt.
6Wenn es die Höhe der Kanalisation oder die Lage des Grundwasserspiegels erfordern, kann die Baubewilligungsbehörde eine Mehrhöhe von 1.0 m bewilligen, wenn im Umgebungsgestaltungsplan aufgezeigt wird, dass sich das Bauvorhaben in Bezug auf den Terrainverlauf und die umgebenden Bauten gut in die Umgebung einfügt. Vorrang Überbauungsordnungen und besondere Bestimmungen für einzelne Zo …
Art. 9BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 12
Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)
1Neu-, Ergänzungs- und Erweiterungsbauten sind nur im Rahmen der Zweckbestimmungen der einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) und der für sie geltenden Grundzüge der Überbauung und Gestaltung zulässig.
2Bestehende Bauten, die anderen Nutzungen als den für die einzelnen ZöN geltenden Zweckbestimmungen dienen, dürfen nur unterhalten werden.
3In den einzelnen ZöN gelten die nachfolgenden Zweckbestimmungen sowie Grundzüge der Überbauung und Gestaltung:
Zweck
Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES
Werkhof TBA
A II
III
Friedhof und AbW2; Die Hecke ist zu erhalten und zu pflegen. II Dankungshalle Allgemeine Bestimmungen Bezeichnung ZöN Nr. 1 ZöN Nr. 3 Einwohnergemeinde Münsingen 13 Baureglement (GBR) ZöN Nr. 4 KinderW2
II und Jugendheim
Schule, Sport
MK3
II Freizeit, Mehr-
zweckplatz
Kindergarten,
W2
II Mehrzweckraum
Alterssiedlung
Alterssiedlung: M3
II und Pfarrhaus
Pfarrhaus: W2
Schützenhaus
W2
III Zivilschutzanlage Truppenunterkunft Parkplatz
Kinder- und
W2
II Jugendheim
Personalhaus
W3
II
Spital und
W3
I Pflegeheim, Wärmekraft-Koppelungsanlage
Spitalparkplatz
Oberirdische Bauten sind untersagt –
Angemessene Bepflanzung mit Hochstamm-
bäumen, insbesondere entlang der Grenze
zur LWZ
Schule, SportanW3; unter Berücksichtigung erhaltenswerter II lage mit Turn-
Baumbestände
halle, Zivilschutzanlage, Energiezentrale
Jugendheim
W2; unter Ber …
Art. 12BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 17
Bauernhofzone
1In der Bauernhofzone16 geltend die Nutzungsvorschriften der Landwirtschaftszone.
2Für Bauten und Anlagen gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2
3Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Art. 18BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 64
ZPP B «Bahnhof West»
1Die ZPP B «Bahnhof West» bezweckt
– die Schaffung eines «Bahnhofplatzes West» sowie attraktiver und belebter Aussenräume für den Langsamverkehr,
– bessere und attraktivere Anbindung zum östlich der Bahn gelegenen Ortsteil,
– die Gewährleistung von sicheren, direkten und attraktiven Verbindungen für den Langsamverkehr,
– Sicherstellung der Verbindung zwischen Belpbergstrasse und Sägegasse,
– die Förderung von gewerblichen Nutzungen westlich des Bahnhofs,
– die Schaffung von Wohnraum im westlichen Bereich der ZPP mit einem Immissionsschutzgürtel gegenüber der Bahn und der Industriestrasse,
– die Sicherstellung der im Zusammenhang mit dem Bahnhof stehenden Funktionen insbesondere Veloabstellplätze und Kurzzeitparkplätze. Planungszweck 2 – Abschnitt B1: Arbeitsnutzung nach Art. 2 Abs. 5 GBR; der Gemeinderat kann
Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3 GBR zulassen, wobei insgesamt max. 50% der
realisierten BGF als Wohnraum genutzt werden darf. Für den Sektor Parzelle
Nr. 155 kann der Gemeinderat die Beschränkung der Verkaufsfläche aufheben.
Bei Wohnnutzung muss das Gebäude den MINERGIE-Standard aufweisen. Die
Lage des Wohnraums wird in der Überbauungsordnung festgelegt.
– Abschnitt B2: Arbeitsnutzung nach Art. 2 Abs. 5 GBR. Der Gemeinderat kann Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3 GBR zulassen, wobei pro Gebäude maximal 50% der BGF als Wohnraum genutzt werden darf wenn die Gebäude den MINERGIEStandard aufweisen. Art der Nutzung
3Pro Teil-UeO gelten folgende Nutzungsmasse:
– minimale AZ: 0.6, maximale AZ: 0.9 (in …
Art. 28BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 27
ZPP N «Dorfmatt»
1Die ZPP N «Dorfmatt» bezweckt
–die Schaffung einer attraktiven, verdichteten Wohnüberbauung mit GewerbePlanungszweck anteil entlang der Belpbergstrasse,
–die Erreichung einer guten Gesamtwirkung der Neubauten und -anlagen sowie deren optimale Eingliederung in die umliegende Bebauung,
–die Schaffung attraktiver Aussenräume unter Berücksichtigung und Einbezug der ökologischen Qualitäten des Giessenraumes,
–die Sicherstellung einer haushälterischen und siedlungsverträglichen Erschliessung sowie von attraktiven und sicheren öffentlichen Langsamverkehrsverbindungen.
2 – Längs Belpbergstrasse: Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3
–Übriges Gebiet: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 jedoch mit einem maximal zuläsArt der Nutzung sigen Gewerbeanteil von 20%.
3 – Minimale AZ: 0.50. Der Gemeinderat kann eine maximale AZ von 0.60 zulassen; maximal 3 Vollgeschosse (plus ein Attikageschoss nach den näheren Bestimmungen von Abs. 4 hienach).
–Bei Planungen auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Mass der Nutzung Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.05 erhöhen.
–Bei Überbauungen nach MINERGIE-P-Standard erhöht sich die AZ darüber hinaus um 0.05.
–Auf einer Landfläche von mindestens 8'000 m2 sind öffentlich zugängliche Grünflächen und Aufenthaltsbereiche auszuscheiden (inkl. Fusswege, exkl. Erschliessungsstrassen).
4 – Bebauung und Aussenraum sind gut in die topografischen Verhältnisse einzugliedern.
–Eine Bautiefe entlang der angrenzenden Zone W2 sind nur zwei Geschosse Gestaltungsgrundsätze plus e …
Art. 74BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 53
Aufhebung von Vorschriften Mit Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung werden aufgehoben:
Bezeichnung Datum
erste Genehmigung
–Baureglement 06.07.1993
–Zonenplan «Teil 1» 06.07.1993
–Zonenplan «Teil 2» 06.07.1993
–Richtplan «Landschaft» 27.11.1995
–Richtplan «Verkehr» 01.02.1995
–UeO «Buchliweg» 20.08.2001
–UeO «Wärmeversorgung Sägematte» 16.08.1993
–UeO «Chr. Soltermann, Hintergasse» 08.06.1988
–UeO «Höhenacker» 15.10.1986
–UeO «Eigermatte I» 29.12.1970
–Richtplan für den Erlass von Überbauungs- 14.09.1993 ordnungen in den ZPP C, D und E «Erlenau»
–Ausserhalb der MK E: Richtplan Ortskern 28.01.1998
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Vogelacker» 20.12.1984
–Überbauungsordnung «Lerchenweg» 10.03.1983
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Gurnigelstrasse» 13.03.1980
–Ausserhalb der ZPP W «Am Stutz» liegende Gebiete des Überbauungs- und Gestaltungsplans mit SBV «Am Stutz» 20.02.1980
–Überbauungsplan «Walkestrasse – Gurnigelstrasse – Austrasse» 11.10.1978
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Dorfmattweg» 04.04.1978
32 vgl. Art. 58 GG Einwohnergemeinde Münsingen 54 Baureglement (GBR)
–Überbauungsplan Sonnhaldeweg/Höheweg - Bärenstutz/Ballenbühlweg 19.01.1978
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Eigermatte II» 15.08.1977
–Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV «Ortskern» 17.05.1974
–Überbauungsplan (Strassenplan) Sonnhaldeweg 01.03.1973
–Überbauungsplan (Baulinienplan) Belpbergstrasse, Ausbau Teilst …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.2 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudetiefe | ≤ 13 m | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Grünflächenziffer | ≥ 45 % | Art. 3, S. 9 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 5, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Münsingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W2
Was gilt in der Zone W2 in Münsingen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Münsingen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Münsingen ein?
Weitere Zonen in Münsingen
A IIA IIIA IVEHM2M3MK2MK3MK4P1P2P3W3ZPP AZPP CZPP DZPP EZPP GZPP HZPP IZPP J1ZPP J2ZPP KZPP MZPP NZPP O1ZPP O2ZPP R2ZPP SZPP UZPP VZPP W «Am Stutz»ZSF Nr. 3ZSF Nr. 5ZSF Nr. 6ZSF Nr. 7ZöN Nr. 15ZöN Nr. 19ZöN Nr. 33