Art. 33 · ZPP T «Schwand»
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 32 · Original-PDF
18 Siehe Änderung Baureglement vom 26.03.2018
1Die ZPP T «Schwand» bezweckt die Nutzung und Weiterentwicklung des Areals Schwand, mit Erhaltung der historischen Bauten und Aussenräume und sorgfältiger Einordnung baulicher und gestalterischer Änderungen in die landschaftlich sensible Umgebung.
2 – Die im Jahr 2011 bestehen Gebäude können innerhalb der bestehenden Gebäudevolumen umgenutzt werden.
–Der volumenmässig gleich grosse Ersatz der nicht als Schutzobjekte eingePlanungszweck Art und Mass der Nutzung stuften Gebäude ist am gleichen Standort oder bei einer nachgewiesenen Verbesserung der Gestaltungsqualität andernorts zulässig.
–Zwischen den beiden Werkstattgebäuden Schwand 4 und 4a ist ein Neubau im Umfang von max. 1400 m2 BGF zulässig. Auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des SIA sind entweder an dieser Stelle oder in einem Neubau westlich der beiden Werkstattgebäude Schwand 4 oder 4a zusätzliche BGF im Umfang von insgesamt max. 600 m2 BGF zulässig. Weitere Hauptbauten sind ausgeschlossen.
–Für alle baulichen Massnahmen mit räumlichen Auswirkungen ist die Kantonale Denkmalpflege einzubeziehen.
18Genehmigungsverfügung AGR vom 28.08.2012 Einwohnergemeinde Münsingen 33 Baureglement (GBR)
3Abschnitt T1:
–Biolandwirtschaft
–Bildung und Forschung
–Öffentliche Verwaltung
–Mit der Biolandwirtschaft direkt im Zusammenhang stehendes Gewerbe im Umfang von insgesamt max. 3‘500 m2 BGF.
–Dienstleistung im Umfang von insgesamt max. 4‘200 m2 BGF.
–Einrichtungen und Räumlichkeiten für die Verpflegung.
–Mit der Biolandwirtschaft im Zusammenhang stehende Verkaufsnutzungen mit einer Verkaufsfläche von insgesamt max. 500 m2.
–Unterkünfte innerhalb im Jahr 2011 bestehender Gebäude im Umfang von max. 1‘600 m2 BGF.
–Wohnen innerhalb im Jahr 2011 bestehender Gebäude im Umfang von max. 1‘410 m2 BGF.
–Nicht zugelassen sind dauernde Freizeit- und Erholungsnutzungen, Fachmärkte und Einkaufszentren.
Abschnitt T2:
–Biolandwirtschaft
–Mit der Biolandwirtschaft direkt im Zusammenhang stehendes Gewerbe soSiehe Zusatz Reitplatz in Änderung Baureglement vom 26.03.2018 wie naturnaher Gartenbau im Umfang von insgesamt max. 1000 m2 BGF.
–Dienstleistung im Umfang von insgesamt max. 600 m2 BGF.
–Mit der Biolandwirtschaft im Zusammenhang stehende Verkaufsnutzungen mit einer Verkaufsfläche von insgesamt max. 100 m2.
–Vereinslokale ohne erheblichen Publikumsverkehr.
–In der Maschinenhalle (Schwand Nr. 14) sind an max. 30 Tagen pro Jahr (zuzüglich Einrichtungs- und Abräumungstage), landwirtschaftliche, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen für grössere Personengruppen zulässig.
–Unterkünfte innerhalb im Jahr 2011 bestehender Gebäude im Umfang von max. 300 m2 BGF.
–Nicht zugelassen sind dauernde Freizeit- und Erholungsnutzungen, Fachmärkte und Einkaufszentren.
4 – Jegliche Veränderungen und Ergänzungen von Bauten und deren Umgebung haben sich behutsam in die historische Anlage einzufügen und müssen dem Erhaltungszweck entsprechen. Sie sind nur unter Vorbehalt der denkmalpflegerischen Bestimmungen zulässig.
–Bei Veränderungen der Aussenräume ist für die Gesamtanlage ein ParkpfleGestaltungsgrundsätze gewerk zu erstellen.
–Ein allfälliger Ersatz der Baumreihe entlang der Zufahrtsstrasse ist auf der Nordseite der Strasse zu pflanzen. Einwohnergemeinde Münsingen 34 Baureglement (GBR) 5 – Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr hat ausschliesslich über den Einschlagweg ab Schwandkreuzung (Kantonsstrasse) zu erfolgen.
–Sämtliche Parkplätze sind zu bewirtschaften. Die Parkierung für sämtliche Erschliessungsgrundsätze Besucher und Kunden inkl. der ZSF Nr. 10 und Nr. 12 ist auf der bestehenden Parkplatzanlage im Eingangsbereich anzuordnen. Vorbehalten bleiben einzelne Kurzzeitparkplätze für Behinderte.
–Bestehende Fuss- und Radwege sind zu unterhalten und müssen der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Ein hinreichendes Netz an öffentlichen Fuss- und Radwegen ist sicherzustellen. Neue Fuss- und Radwege haben sich am historischen Wegnetz zu orientieren.
–Bei einer Sanierung und/oder einer Neuanlage ist die Parkplatzanlage wasserdurchlässig zu gestalten und mit Bäumen zu durchgrünen.
6ES III Lärmempfindlichkeitsstufe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.