Zone ZSF Nr. 5 · Münsingen
Bern · BFS 616 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen
Die Zone ZSF Nr. 5 in Münsingen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan 1:500 vom Nachführungsgeometer (geobauing.ch) mit Grundeigentümerliste
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau, Planung, Umwelt
- 031 724 52 20
- bauabteilung@muensingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Münsingen, in denen «ZSF Nr. 5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 10BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 15
Zonen für Sport- und Freizeitanlagen
1In den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) gelten für Nutzungen, Bauten und Anlagen die Bestimmungen von Abs. 2 sowie Art. 78 BauG.
2In den einzelnen Gebieten gelten die folgenden Zweckbestimmungen und Grundzüge der Überbauung und Gestaltung:
Zweck
Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES
Sportanlagen
Ergänzungs- und Erweiterungsbauten III im Rahmen der Zweckbestimmung in eingeschossiger Bauweise und der Vorschriften der baupolizeilichen Masse der A II Bezeichnung ZSF Nr. 1 Einwohnergemeinde Münsingen 16 Baureglement (GBR)
Tennisplätze mit
Ergänzungs- und Erweiterungsbauten III Tennishalle, Richtim Rahmen der Zweckbestimmung und der strahlantenne
A II
Pfadihaus,
Bauten im Rahmen der Zweckbestimmung III Tiersport,
mit einem minimalen Grenzabstand von 5.0 m Sportanlagen,
und einer Gebäudehöhe von max. 6.0 m Kulturelle Nutzungen und einer maximalen Firsthöhe von 10.0 m. und Veranstaltungen Keine Beeinträchtigung der Antennenanlage. ZSF Nr. 2 ZSF Nr. 3 Wohnungen für das an den Standort angewiesene Personal.
Parkplatz, SportanMit Ausnahme des Sonnensegels sind keine - lagen, Zirkuswiese, anderen Bauten und Anlagen erlaubt. Einfache, Sonnensegel
auf zwei Seiten geöffnete, temporäre Unterstände,
die im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeit-
nutzung stehen, dürfen erstellt werden, wobei auf
die schützens- und erhaltenswerten Bauten und das
Ortsbild von nationaler Bedeutung Rücksicht zu
nehmen ist.
Hornusserpl …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 10, S. 15 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Münsingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZSF Nr. 5
Was gilt in der Zone ZSF Nr. 5 in Münsingen?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZSF Nr. 5 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Münsingen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Münsingen ein?
Wo steht die Zone ZSF Nr. 5 in der BZO Münsingen?
Weitere Zonen in Münsingen
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