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BZO Weiningen
BZO Weiningen · Zürich · BZO-Index · Original-PDF
57 von 57 Artikeln
- Zonen und Zonenplan
- Art. 1Zoneneinteilung und EmpfindlichkeitsstufenS. 4
- Art. 2Massgebende PläneS. 4
- Art. 2aKommunaler MehrwertausgleichS. 5
- Bestimmungen für die Bauzonen
- Kernzone
- Art. 3EinordnungsgrundsätzeS. 6
- Art. 4Bestehende, rot bezeichnete GebäudeS. 6
- Art. 5Bestehende, grau bezeichnete GebäudeS. 6
- Art. 6Bestehende, weiss bezeichnete GebäudeS. 7
- Art. 7NeubautenS. 7
- Art. 8NutzweiseS. 7
- Art. 9Umnutzung von ÖkonomiegebäudenS. 8
- Art. 10AbbrücheS. 8
- Art. 11Befreiung verschärfte AbstandsvorschriftenS. 8
- Art. 12FassadengestaltungS. 8
- Art. 13DachgestaltungS. 9
- Art. 14QuerhausS. 10
- Art. 15UmgebungsgestaltungS. 10
- Art. 16ReklamenS. 11
- Art. 17Fachberatung / Beratende KommissionS. 11
- Zentrumszone
- Art. 18GrundmasseS. 12
- Art. 19NutzweiseS. 12
- Art. 20AbgrabungenS. 13
- Art. 21Gestalterische BestimmungenS. 13
- Wohnzonen
- Art. 22GrundmasseS. 14
- Art. 23NutzweiseS. 14
- Weitere Bestimmungen im Text
- Art. 24—S. 15
- Art. 25In den Wohnzonen ist das Freilegen von Untergeschossen nurS. 15
- Art. 26—S. 15
- Art. 27Es gelten folgende GrundmasseS. 16
- Art. 28In den Zonen G I 4.0 und G II 4.5 sind höchstens mässig störende Betriebe sowie …S. 16
- Art. 29—S. 16
- Art. 30Der Gemeinderat kann zur Beurteilung von Baugesuchen in der Gewerbezone das …S. 17
- Art. 31In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen MassvorschriftenS. 17
- Art. 32Grundstücke in den im Zonenplan gekennzeichneten GebietenS. 18
- Art. 33Es gelten die zonengemässen Grundmasse der GewerbezoneS. 18
- Art. 34Vor Fassaden und Fassadenteilen mit bewohnten Räumen sindS. 18
- Art. 35Gestattet sind höchstens mässig störende Betriebe aller Art und Wohnen sowie …S. 18
- Art. 36—S. 18
- Art. 37—S. 19
- Art. 39—S. 21
- Art. 40—S. 21
- Art. 41—S. 21
- Art. 42—S. 22
- Art. 43—S. 23
- Art. 44Die Grundabstände dürfen in der Zentrumszone und in den Wohnzonen je …S. 23
- Art. 45Bei Hauptgebäuden mit Anbauten nach § 2a Abs. 2 ABV werden zur Bestimmung der …S. 23
- Art. 46—S. 23
- Art. 47Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten haben von der Strasse einen Abstand …S. 23
- Art. 48—S. 23
- Art. 50Die zu erstellende Anzahl Personenwagen-Abstellplätze bemisst sich wie folgtS. 25
- Art. 51Bei Mehrfamilienhäusern ist zusätzlich pro sechs Wohnungen jeS. 25
- Art. 52Bei anderen Nutzungen und bei besonderen Verhältnissen bestimmt sich die Anzahl …S. 25
- Art. 53—S. 25
- Art. 54Bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohnungen sind im Freien anS. 26
- Art. 55—S. 26
- Art. 56Diese Bau- und Zonenordnung wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung …S. 27
- Art. 71besonders gut gestaltet sind, insbesondere hinsichtlich Begrünung und …S. 21
- Art. 287und überdies nur, wenn der betreffende Nachbar zustimmtS. 24
Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.