Art. 18 · Grundmasse
BZO Weiningen · S. 12 · Original-PDF
Es gelten folgende Grundmasse: Z 80 Vollgeschosse max. 4 Dach- oder Attikageschosse max. 1 anrechenbare Untergeschosse max. 1 Fassadenhöhe:
–Grundmass traufseitig
–Zuschlag giebelseitig für Bauten mit Schrägdächern
–Zuschlag für Attikageschosse giebelseitig und auf den übrigen fassadenbündigen Seiten
–Zuschlag für Flachdachbauten mit nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzter Brüstung max. max. max. max. 12 m 5 m 3.3 m 1 m Ausnützungsziffer max. 80 % Grundabstände
–grosser Grundabstand
–kleiner Grundabstand min. min. 8 m 4 m Gebäudelänge max. 50 m Gebäudelänge max. 50 m
Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.