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Art. 7 · Neubauten

BZO Weiningen · S. 7 · Original-PDF

–Grundmass traufseitig

–Zuschlag giebelseitig für Bauten mit Schrägdächern max. max. 8.1 m *) 7 m

*) Für Querhäuser mit offenen Balkonvorbauten und einer Breite von max. 4 m sind max. 3 Vollgeschosse, eine traufseitige Fassadenhöhe von max. 10.5 m und ein giebelseitiger Zuschlag von max. 2 m zulässig.

2. Blaue Baubegrenzungslinien treten an Stelle der Vorschriften über Grenz- und Gebäudeabstände.

3. Rote Baubegrenzungslinien schreiben den Fassadenverlauf gegenüber Strassen, Wegen und Plätzen vor.

4. Soweit der Kernzonenplan keine anderen Festlegungen trifft, ist das Bauen bis auf die Strassen-, Platz- oder Weggrenze gestattet, wenn dadurch das Orts- und Strassenbild bereichert und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Nutzweise

Vollgeschossemax.2 *)
Dachgeschossemax.2
Gebäudelängemax.30 m
Gebäudebreitemax.16 m
Grundabstand allseitigmin.3.5 m
Fassadenhöhe: - Grundmass traufseitig - Zuschlag giebelseitig für Bauten mit Schrägdächernmax. max.8.1 m *) 7 m

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.