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Art. 2 · Massgebende Pläne

BZO Weiningen · S. 4 · Original-PDF

1. Folgende Pläne sind massgebend:

a)Zonenplan 1:5'000

b)Kernzonenplan 1:1'000

c)Ergänzungsplan 1:2'500 bzw. 1:1000 mit Waldabstandslinien

2. Die rechtsverbindlichen Pläne sowie die Inventare des Natur- und Heimatschutzes liegen bei der Baubehörde auf.

3 Bau- und Zonenordnung

3. In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht gehen die jeweiligen Anordnungen den Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung vor. Von der Gestaltungsplanpflicht ausgenommen sind Bauvorhaben, die im Anzeigeverfahren bewilligt werden können oder untergeordneter Art sind.

Kommunaler Mehrwertausgleich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.