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Art. 287 · und überdies nur, wenn der betreffende Nachbar zustimmt
BZO Weiningen · S. 24 · Original-PDF
PBG und überdies nur, wenn der betreffende Nachbar zustimmt.
Kleinbauten und Anbauten Art. 49
1. Für Kleinbauten und Anbauten gemäss § 2a ABV gilt ein Grenzabstand von mindestens 1.5 m, sofern die zugehörige Fassade nicht mehr als 1/4 der nachbarlichen Grenze beansprucht.
2. Der Grenzbau ist mit Zustimmung des Nachbarn zulässig.
23 Bau- und Zonenordnung
Abstellplätze Motorfahrzeuge
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.