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Art. 43
BZO Weiningen · S. 23 · Original-PDF
1. Der grosse Grundabstand gilt in der Zentrumszone und in den Wohnzonen für die am stärksten nach Süden gerichtete Seite.
2. Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten.
Herabgesetzter Grundabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.