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Art. 27 · Es gelten folgende Grundmasse

BZO Weiningen · S. 16 · Original-PDF

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Fassadenhöhe:

–Grundmass traufseitig

–Zuschlag giebelseitig für Bauten mit Schrägdächern

–Zuschlag für Attikageschosse giebelseitig und auf den übrigen fassadenbündigen Seiten max. max. max. 12 m 7 m 3.3 m 10.5 m - - Gebäudelänge max. 60 m 50 m Grundabstand *) min. 8 m 5 m

*) gegenüber Grundstücken in anderen Zonen min. 8 m, bzw. projektierte Gebäudehöhe. Für die zoneninternen Grenzabstände gelten die Bestimmungen von § 270 PBG.

Nutzweise

G I 4.0G II 4.5
Baumassenziffermax.4.0 m3/m24.5 m3/m2
Freiflächenziffermin.20 %15 %
Fassadenhöhe: - Grundmass traufseitig - Zuschlag giebelseitig für Bauten mit Schrägdächern - Zuschlag für Attikageschosse giebelseitig und auf den übri- gen fassadenbündigen Seitenmax. max. max.12 m 7 m 3.3 m10.5 m - -
Gebäudelängemax.60 m50 m
Grundabstand *)min.8 m5 m

Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.