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Art. 34 · Vor Fassaden und Fassadenteilen mit bewohnten Räumen sind
BZO Weiningen · S. 18 · Original-PDF
die Abstände der Wohnzone W3 60 einzuhalten.
Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.