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BZO Maur
BZO Maur · Zürich · BZO-Index · Original-PDF
112 von 112 Artikeln
- —ZonenordnungS. 4
- —ZonenS. 4
- —Massgebende PläneS. 4
- —ZonenvorschriftenS. 5
- —Kernzone und Kernzone WeilerS. 5
- —Zweck und AnforderungenS. 5
- —GestaltungsanforderungenS. 5
- —NutzweiseS. 5
- —Umbauten und ErsatzbautenS. 5
- —NeubautenS. 6
- —Ortsbildrelevante FassadenstellungS. 6
- —Dachgestaltung, Dachdurchbrüche, DachfensterS. 6
- —UmgebungsgestaltungS. 7
- —AbbrücheS. 7
- —AbweichungenS. 7
- —WohnzonenS. 8
- —GrundmasseS. 8
- —NutzweiseS. 8
- —Wohnzonen mit GewerbeanteilS. 9
- —GrundmasseS. 9
- —NutzweiseS. 9
- —GewerbezonenS. 10
- —GrundmasseS. 10
- —BauweiseS. 10
- —NutzweiseS. 10
- —Zone für öffentliche BautenS. 10
- —Grundmasse, NutzweiseS. 10
- —FreihaltezonenS. 10
- —NutzweiseS. 10
- —ErholungszonenS. 10
- —Erholungszone Familiengärten EaS. 10
- III. Weitere Festlegungen
- —ArealüberbauungS. 11
- —Zulässigkeit, FachgutachtenS. 11
- —ArealflächeS. 11
- —ErleichterungenS. 11
- —AusnützungsverschiebungenS. 11
- —AnforderungenS. 11
- —Ergänzende BauvorschriftenS. 11
- —Abstände bei fehlenden BaulinienS. 11
- —Grosser GrundabstandS. 11
- —Kleinbauten und AnbautenS. 11
- —Unterirdische Bauten und UnterniveaubautenS. 12
- —MehrlängenzuschlagS. 12
- —Vorspringende GebäudeteileS. 12
- —Anrechenbare UntergeschosseS. 12
- —Geschlossene ÜberbauungenS. 12
- —TerrainveränderungenS. 12
- —Umgebungsgestaltung gegenüber NichtbauzonenS. 13
- —FassadenhöheS. 13
- —Dachformen, Extensive Begrünung, DachneigungS. 13
- —AttikageschossS. 13
- —Fahrzeugabstellplätze, andere NutzungsartenS. 13
- —GesamtnutzflächeS. 14
- —AbstellflächenS. 14
- —Gemeinschaftliche FreiflächenS. 14
- —Umgebungsgestaltung und SiedlungsökologieS. 15
- —EntsorgungS. 15
- —GestaltungsplanpflichtS. 16
- —BautacherwegS. 16
- —Im BrünneliS. 16
- IV. Schlussbestimmungen
- —Aufhebung bisherigen RechtsS. 17
- —InkrafttretenS. 17
- Weitere Bestimmungen im Text
- Art. 1Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen …S. 4
- Art. 2—S. 4
- Art. 3—S. 5
- Art. 4—S. 5
- Art. 5—S. 5
- Art. 6—S. 5
- Art. 7—S. 6
- Art. 8Um- und Ersatzbauten haben die im Kernzonenplan bezeichneten ortsbildrelevanten …S. 6
- Art. 9—S. 6
- Art. 10—S. 7
- Art. 11—S. 7
- Art. 12—S. 7
- Art. 13W1/25S. 8
- Art. 14Zulässig sind Wohnen und höchstens nicht störende BetriebeS. 8
- Art. 15WG2/45S. 9
- Art. 16Zulässig sind Wohnen und höchstens mässig störende BetriebeS. 9
- Art. 17—S. 10
- Art. 18Die geschlossene Bauweise ist ohne Beschränkung der Gebäudelänge gestattetS. 10
- Art. 19Es sind höchstens mässig störende Betriebe sowie Handels- und …S. 10
- Art. 20—S. 10
- Art. 21—S. 10
- Art. 22—S. 10
- Art. 23—S. 11
- Art. 24Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m2S. 11
- Art. 25Die zonengemässe Ausnützungsziffer kann um höchstens einen Zehntel erhöht werdenS. 11
- Art. 26Bei Arealen unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsverschiebungen …S. 11
- Art. 27—S. 11
- Art. 28—S. 11
- Art. 29Der grosse Grundabstand gilt für die Hauptwohnseite im Sektor Südost bisS. 11
- Art. 30—S. 11
- Art. 31—S. 12
- Art. 32—S. 12
- Art. 33Überschreiten vorspringende Gebäudeteile, ausgenommen Dachvorsprünge, ein …S. 12
- Art. 34Wird in der Wohnzone W1 auf den Bau eines anrechenbaren Untergeschosses …S. 12
- Art. 35—S. 12
- Art. 36—S. 12
- Art. 37—S. 13
- Art. 38Die Verkehrsbaulinien sind für die Bemessung der Fassadenhöhe nichtS. 13
- Art. 39—S. 13
- Art. 40—S. 13
- Art. 41Es sind folgende Anzahl Fahrzeugabstellplätze erforderlichS. 13
- Art. 42—S. 14
- Art. 43Bei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges oder in der …S. 14
- Art. 44—S. 14
- Art. 45—S. 15
- Art. 46Bei allen Wohn- und Gewerbebauten sind für das Bereitstellen von KehrichtS. 15
- Art. 47Die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet Bautacherweg hat zum ZielS. 16
- Art. 48Die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet Brünneli hat zum ZielS. 16
- Art. 49Die Bau- und Zonenordnung vom 19. März 2010 mit Änderung vom 27. Februar 2012 …S. 17
- Art. 50—S. 17
Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.