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Art. 14 · Zulässig sind Wohnen und höchstens nicht störende Betriebe
BZO Maur · S. 8 · Original-PDF
. Nutzweise 8/17 C. Wohnzonen mit Gewerbeanteil
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.