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Art. 23

BZO Maur · S. 11 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in allen Zonen zulässig, ausser in der Kernzone und Wohnzone W1. Zulässigkeit, Fachgutachten

2Für die Beurteilung von Arealüberbauungen ist zu Lasten der Bauherrschaft ein externes Fachgutachten einzuholen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.