← BZO Maur · Inhaltsverzeichnis

Art. 44

BZO Maur · S. 14 · Original-PDF

1Bei Mehrfamilienhäusern und Reihenhausüberbauungen mit fünf und mehr Wohneinheiten sind aufenthaltsfreundlich gestaltete, gemeinschaftliche Freiflächen mit genügend bedarfsgerechten Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen zu erstellen und dauerhaft zu erhalten. Ihre Fläche hat mindestens 20 % der Gesamtnutzfläche (GNF) zu betragen und muss zusammenhängend sein. Gemeinschaftliche Freiflächen

2Die Baubehörde kann in den Kernzonen in begründeten Fällen tiefere Werte gestatten, wenn die ordentliche Grundstücksnutzung infolge besonderer örtlicher Verhältnisse erschwert würde und vergleichbare qualitative Massnahmen zur Umgebungsgestaltung umgesetzt werden. 14/17

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.