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Art. 47 · Die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet Bautacherweg hat zum Ziel

BZO Maur · S. 16 · Original-PDF

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a)Bauten und Anlagen gut zu gestalten und schonungsvoll in die TopograBautacherweg fie zu integrieren.

b)Aufenthaltsfreundliche Freiflächen sicherzustellen und den Übergang zum öffentlichen Raum und zum Jörentobelbach gut zu gestalten.

c)Eine flächeneffiziente Erschliessung sicherzustellen.

d)Die Möglichkeiten zur Realisierung von Wohnnutzungen zu prüfen und gegebenenfalls eine mit dem Gestaltungsplan koordinierte Zonenplanrevision vorzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.