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Art. 26 · Bei Arealen unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsverschiebungen …
BZO Maur · S. 11 · Original-PDF
Bei Arealen unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsverschiebungen im Ausmass von +/- 10 % zulässig. Ausnützungsverschiebungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.