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Art. 27

BZO Maur · S. 11 · Original-PDF

1Arealüberbauungen haben die Anforderungen gemäss § 71 PBG zu erfüllen. Anforderungen

2Arealüberbauungen setzen eine zustimmende Beurteilung einer von der Gemeinde bestimmten, ortsbaulich qualifizierten Fachperson voraus. B. Ergänzende Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.