← BZO Maur · Inhaltsverzeichnis

Art. 20

BZO Maur · S. 10 · Original-PDF

1Für die Zone ÖB gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften. Grundmasse, Nutzweise

2Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Abstände der betreffenden Zone einzuhalten. F. Freihaltezonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.