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Art. 37

BZO Maur · S. 13 · Original-PDF

1Gegenüber Nichtbauzonen darf das gewachsene Terrain innerhalb des jeweiligen Grenzabstands um höchstens 0.50 m aufgeschüttet oder abgegraben werden. Umgebungsgestaltung gegenüber Nichtbauzonen

2Mauern jeglicher Art und Höhe sind nicht gestattet.

3Der detaillierte Umgebungsplan ist mit der Baueingabe einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.